
Mitwirkung in Arbeitsrechtskommission möglich
Im Bistum Osnabrück und im Offizialatsbezirk Oldenburg können Gewerkschaften bei der Regelung des kirchlichen Arbeitsrechts mitwirken. Eine entsprechende Einladung der katholischen Kirche ist inzwischen an zwölf verschiedene Gewerkschaften verschickt worden, die nach ihrer Satzung für Regelungsbereiche der jeweiligen Kommission örtlich und sachlich zuständig sind.
Am 8. Dezember dieses Jahres wird die „Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts“ (KODA) im Bistum Osnabrück und im Offizialatsbezirk Oldenburg neu gewählt. Das 20-köpfige Gremium ist paritätisch mit Vertretern der kirchlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besetzt. Die Kommissionsmitglieder entscheiden über Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen betreffen.
Die zehn Vertreter der Arbeitnehmerseite werden von rund 10.000 Mitarbeitern gewählt, die zehn Vertreter der Arbeitgeberseite bestimmen der Generalvikar des Bistums Osnabrück und der Bischöfliche Offizial in Vechta. Falls die Gewerkschaften den für sie vorgesehenen elften Sitz auf der Arbeitnehmerseite annehmen, wird auch die Arbeitgeberseite entsprechend aufgestockt.
Das Grundgesetz räumt den Kirchen das Recht ein, ihre Angelegenheiten und somit auch das Arbeitsrecht auf dem sogenannten „Dritten Weg“ selbst zu regeln. Arbeitsrechtliche Regelungen werden demnach durch paritätisch besetzte Kommissionen statt durch Tarifverträge getroffen.
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Bildquellen
- Selbsthilfegruppe, Team: Gerd Altmann