
Eine Pressemitteilung der Fraktion Die Linke
Für die kommende Ratssitzung hat die Linksfraktion gemeinsam mit den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der UWG/Ufo-bus-Gruppe einen Antrag zum Erhalt der demokratischen Vielfalt eingebracht. Dieser stellt sich gegen die Pläne der Landesregierung, die Besetzung kommunaler Ausschüsse zukünftig nicht mehr nach Hare-Niemeyer sondern nach d’Hondt aufzuteilen.
Ratsfrau Heidi Reichinnek dazu:
„Eine Änderung des Verteilungsschlüssels würde kleine Parteien und Wählergemeinschaften massiv benachteiligen. Zwar ändert sich an der Zusammensetzung der Räte nichts, jedoch würden große Parteien in den Ausschüssen auf Kosten der kleinen Parteien mehr Sitze bekommen.
Dabei findet genau hier die inhaltliche Arbeit statt, hier wird diskutiert und beraten, hier brauchen wir die gesamte gesellschaftliche Pluralität ebenso wie in den Räten selbst! Wir lehnen diese Pläne daher strikt ab.
Das Argument, die Willensbildung sei zu zäh, ist ein wirklich trauriger Versuch, dieses geplante Machtungleichgewicht zu relativieren. Dabei handelt es sich um nichts anderes als einen Angriff auf die Demokratie – denn dies ist nicht der erste Versuch der niedersächsischen GroKo, kleine Parteien von der Willensbildung auszuschließen.
Die Landesregierung hat in dieser Wahlperiode bereits versucht durchzusetzen, dass Parteien und Wählergemeinschaften in den Räten erst ab drei statt wie aktuell ab zwei Mitgliedern Fraktionsstatus und die damit verbundene Unterstützung sowie Möglichkeiten erhalten. Dies ist an dem landesweit großen Widerstand aus den Räten selbst glücklicherweise gescheitert.
Nun versucht man erneut die Meinungsvielfalt auszuhebeln und vor allem die großen Parteien CDU und SPD zu bevorteilen. Das ist absolut inakzeptabel. Wir fordern die Landesregierung auf, Abstand von diesen Plänen zu nehmen. Die besten Ideen entstehen in gemeinsamer Diskussion und nicht, indem man sich nur um sich selbst dreht. Gerade die Räte sind dafür ein ausgezeichnetes Beispiel und müssen es auch bleiben!“
Erbpachtzins für sozial gebundenen Wohnraum senken
Die Linksfraktion bringt in der nächsten Ratssitzung einen Antrag zur Absenkung des Erbpachtzinses für stadteigene Grundstücke ein.
Fraktionsvorsitzende Giesela Brandes-Steggewentz dazu:
„Die Fraktion DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass die Stadt Osnabrück bei der Vergabe ihrer Grundstücke den Erbpachtzins für den Bau von sozialgebundenem Wohnraum herabsetzt. Für zukünftige Erbbaurechtsverträge für stadteigene Grundstücken sollte der Erbbauzins auf 2 bzw. für sogenannte Leuchtturmprojekte auf 1,5 % abgesenkt werden. In Zeiten der Niedrigzinsen für Immobilienkredite sind 4% Erbbauzins für sozialgebundenen Wohnraum nicht mehr tragbar.
Erbbaurecht muss aber für Erbbaunehmer:innen eine attraktive Lösung sein. Das ist nicht der Fall, wenn die Kosten des Erbbaurechts im Vergleich zum Kauf unangemessen hoch sind. Innenminister Boris Pistorius verwies bereits im Jahr 2019 in einem Schreiben an Stadtrat Fillep, dass es laut Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz die Möglichkeit gibt, für Grundstücke, die einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden sollen, den Erbpachtzinssatz unterhalb des vollen Verkehrswertes festzulegen. Das heißt auch, dass die Osnabrücker Bodenpolitik noch stärker am Allgemeinwohl auszurichten ist und die Grundstücke in der Hand der Stadt bleiben.“
Verfahren Machbarkeitsstudie Stadtbahn Osnabrück mit den Akteuren Stadtbahninitiative (SBI) und Planungsgesellschaft Nahverkehr Osnabrück (PlaNOS) abstimmen
Für die kommende Ratssitzung hat die Linksfraktion, zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen, einen Änderungsantrag zur Machbarkeitsstudie Stadtbahn Osnabrück eingebracht.
Fraktionsvorsitzende Giesela Brandes-Steggewentz dazu:
„Die Linksfraktion begrüßt es, dass jetzt dem Anliegen der Petition „Stadtbahn für Osnabrück – Machbarkeit untersuchen!“ der Stadtbahninitiative Folge geleistet wird. In unserem Änderungsantrag zur Machbarkeitsstudie fordern wir die Verwaltung auf, sich vor der ersten Stufe des Vergabeverfahrens mit den relevanten Akteuren – insbesondere der SBI und der PlaNOS, hinsichtlich der Ausgestaltung des Projekt-Dossierverfahren, abzustimmen.
re4So können die Personen eingebunden werden, die sich schon jahrelang mit der Thematik beschäftigen und entsprechende Expertise aufgebaut haben. Osnabrück und sein Umland haben mit 8 % einen viel zu geringen ÖPNV-Anteil am Verkehrsmix. Dieser Anteil muss allein aus Klimaschutzgründen bis 2050 auf 40 bis 50 Prozent vergrößert werden. Auch für die täglich mehr als 50.000 Berufsein- und mehr als 20.000 Berufsauspendler bringt ein Stadtbahnangebot eine wesentliche Verbesserung.“
Wohnen im Quartier auf dem Grundstück Erdbrinkstraße (Widukindland) ermöglichen
Für die kommende Ratssitzung wird ein Interfraktioneller Prüfauftrag zum Wohnen im Quartier im Stadtteil Widukindland eingebracht.
Fraktionsvorsitzende Giesela Brandes-Steggewentz dazu:
„Die ehemalige Kinderspielplatzvorbehaltsfläche an der Erdbrinkstraße bietet sich für „Wohnen im Quartier“ an. Für die Dauer der Prüfung muss der Verkauf des städtischen Grundstücks zurückgestellt werden. Das Prüfverfahren sollte auch eine Machbarkeitsprüfung durch eine städtische Tochtergesellschaft (z.B. WiO, ESOS) beinhalten. Die Kontaktstelle Wohnraum sollte ebenfalls in die Prüfung mit einbezogen werden, um u.a. die Bedarfe im Quartier erheben zu können.
Mit dem Projekt könnte unter anderem Bewohner des Quartiers ein Wohnungstausch-Angebot gemacht werden, wenn diese z.B. aus Altersgründen oder anderen biographischen Gründen Interesse haben, sich wohnlich zu verkleinern, aber gerne im Quartier bleiben wollen. Ein Teil des Geländes könnte für die Nachbarschaft als Freifläche zugänglich bleiben. Giesela Brandes-Steggewentz ist es auf jeden Fall wichtig, dass der Treffpunkt in dem Quartier erhalten bleibt.“