Stephan Brandner: Elternrechte werden nicht beschnitten – keine Grundgesetzänderung zugunsten des Staates

Berlin (ots).

Wie Bundesjustizministerin Lambrecht bekannt gibt, ist die Einigung über eine Änderung des Grundgesetzes, die zum Ziel hatte, die in Art. 6 Grundgesetz verankerten Elternrechte zu beschneiden, gescheitert.

Bereits die entsprechende Anhörung hatte für viel Kritik gesorgt. Besonders besorgt hatte sich stets die Alternative für Deutschland über die Pläne der Koalitionsfraktion geäußert. Aus ihrer Sicht handelte es sich bei den Plänen um einen Angriff auf das Erziehungsrecht der Eltern. Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der AfD erklärt, dass das Scheitern der Verhandlungen nun auf die massive Kritik und die starke Mobilisierung zurückzuführen sei, die auf die AfD zurückginge. 

„Zunächst hörte sich die Forderung, die als ‚Kinderrechte ins Grundgesetz‘ bezeichnet wurde, sympathisch an, liegt uns allen doch das Wohl der Kinder am Herzen. Hinter dieser Formulierung steckte aber, den Staat zum Erzieher der Kinder zu machen und die Elternrechte massiv zu schwächen. Kinder sollten von Geburt an verstaatlicht, ihre Erziehung in die Hand des Staates gelegt werden. Das machen wir als AfD nicht mit. Das Recht zur Erziehung der Kinder gehört in die Hand der Eltern. Diese natürliche Gegebenheit wollen wir nicht in Frage stellen. Wir brauchen keine Kinderrechte im Grundgesetz – wir brauchen einen kinderfreundlichen Staat, der die Interessen der Kinder und Eltern ernst nimmt. Dafür stehen wir als AfD – staatlicher Indoktrination erteilen wir eine Absage!“

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