Kinder können kurzfristig weiter in den Hort gehen

In einer kurzfristig anberaumten Sitzung zwischen den Schulleitungen, den Trägern der Horte an der Heinrich-Schüren-Schule und der Grundschule Wüste, dem Ersten Stadtrat Wolfgang Beckermann sowie weiteren Vertretern der Verwaltung konnte eine Lösung für die durch die neue gesetzliche Regelung des Kitagesetzes von der Kündigung betroffenen Kinder gefunden werden. 

„Damit ist gesichert, dass die Kinder kurzfristig weiterhin in den Hort gehen können“, erklärte Erster Stadtrat Wolfgang Beckermann. Die Zusage sei an das Betriebserlaubnisverfahren und die fachliche Prüfung durch das Landesjugendamt gekoppelt. Heute finden dazu Vor-Ort-Gespräche mit dem Landesjugendamt in den Schulen statt. Das Landesjugendamt hat hier eine umgehende Prüfung und Entscheidung zugesagt. 

Nachdem sich das Land auf Einwirken der Stadt Osnabrück zu Übergangsfristen für diese Betreuungskonstellation im Rahmen des Platzsharings nicht bewegt hat, wurde mit den Beteiligten heute abgestimmt, über den geltenden Ratsbeschluss „Konzept zur Gewährleistung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Tagesbetreuung von Kindern“ ein befristetes Übergangsangebot in Form einer zusätzlichen Hortgruppe an den jeweiligen Schulstandorten einzurichten.

Diese Lösung ist daran gekoppelt, dass sich die Schulen auf den Weg zur Ganztagsschule machen. Entsprechende Absichtserklärungen der beiden Schulen liegen der Verwaltung inzwischen vor.   

„Ich begrüße diese Lösung sehr, da weiterhin ein verlässliches Angebot den Eltern gemacht werden kann, gesetzliche Vorgaben eingehalten werden und die nötige Finanzierung gesetzeskonform sichergestellt ist“, sagte Erster Stadtrat Wolfgang Beckermann. Er lobte die jetzt äußerst schnelle konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten und dankte besonders den Schulen. 

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