Inzidenzwert lag über 50 – Stadt Osnabrück verzichtete auf neue Allgemeinverfügung, hält jedoch an 2G für städtische Museen & Veranstaltungen und dem Nettebad fest

Osnabrücker Rathaus

Die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen mit dem Coronavirus lag am gestrigen Dienstag, 12. Oktober, den fünften Tag in Folge bei mindestens 50. Die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen schreibt für diesen Fall vor, dass Kommunen eine Allgemeinverfügung veröffentlichen, in der sie dies feststellen, was eine Verschärfung der Regeln ab dem übernächsten Tag zur Folge hat.

Wegen der besonderen Situation in Osnabrück hat die Stadt jedoch darauf verzichtet – zurecht, wie sich am heutigen Mittwoch herausstellt.

Schon am Montag und Dienstag lag der Wert mit 52,4 nur sehr geringfügig über dem Schwellenwert. Es gab bereits Anzeichen, dass der Wert am Mittwoch unter 50 fallen könnte. Das ist nun geschehen: Der Wert liegt bei 46,9. Hätte die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen, wären die verschärften Regeln zu einem Zeitpunkt – nämlich am Donnerstag, 14. Oktober – in Kraft getreten, an dem die Inzidenz mit großer Wahrscheinlichkeit schon wieder unter dem Schwellenwert gelegen hätte. Das hätte die Anwendung der 3G-Regel – also Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete – in vielen Bereichen wie beispielsweise in der Innengastronomie, in Theatern, Kinos oder Schwimmbädern bedeutet.

Bei der Entscheidung der Stadt spielte auch eine Rolle, dass die Impfquote in Osnabrück verhältnismäßig hoch ist und eine Überlastung der Krankenhäuser aufgrund von Covid-Patienten derzeit nicht unmittelbar zu erwarten ist.

Unabhängig von der Inzidenz und der aktuellen Warnstufe gilt in einigen Bereichen weiterhin die 3G-Regel, so etwa in Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnlichen Einrichtungen. Ebenfalls gilt weiterhin für alle Bereiche, dass Veranstalter sich freiwillig für die Anwendung der 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) entscheiden können. Wird die 2G-Regel angewandt, fallen die Vorschriften zum Tragen von Masken und zum Einhalten von Abständen weg. Bei Veranstaltungen der Stadt Osnabrück sowie in den städtischen Museen gilt deshalb weiterhin die 2G-Regel.


Die vom Osnabrücker Coronastab gewählte 2G Option erlangte bereits mehrfach mediale Berichterstattung.

  • https://oskurier.de/2021/09/2g-regel-ein-instrument-zur-einschraenkung-der-pressefreiheit/
  • https://apollo-news.net/wenn-corona-die-pressefreiheit-untergraebt/
  • https://reitschuster.de/post/badeverbot-fuer-ungeimpfte-in-osnabrueck/

Im Moskau- oder Schinkelbad gilt derzeit nicht einmal mehr 3G, es ist kein Nachweis nötig, Stand heute 15 Uhr. Vor dem Besuch bitte vorher auf deren Homepage nachsehen:

https://www.stadtwerke-osnabrueck.de/schinkelbad

https://www.stadtwerke-osnabrueck.de/moskaubad

Im Nettebad hingegen gilt die 2G Regel!

https://www.stadtwerke-osnabrueck.de/nettebad