3G auf dem Osnabrücker Weihnachtsmarkt: Kennzeichnung mit Armbändchen

Stadt Osnabrück gibt Hinweise zu Regeln auf dem Weihnachtsmarkt nur an geimpfte oder genesene Presse

Die Stadt Osnabrück hat heute zu einem Pressegespräch mit Oberbürgermeisterin Pötter ins Rathaus eingeladen. Aber auch hier gilt die von der Stadt Osnabrück für Pressetermine verhängte 2G Regel. Das heißt, es darf nur geimpfte oder genesene Presse an dem Gespräch teilnehmen. Eine Einschränkung der Pressefreiheit, die die Stadt und das Rechtsamt auf Nachfrage für rechtmäßig hält.

Uns machten Leser bereits gestern Abend darauf aufmerksam, dass nur essen oder etwas trinken darf, oder ein Fahrgeschäft nutzen kann, wer die 3G Regel erfüllt, das heißt, wenn dieser Mensch entweder geimpft, genesen oder getestet ist und den Nachweis darüber erbringen kann.

Auf der offiziellen Seite der Stadt Osnabrück zum Weihnachtsmarkt findet sich folgender Hinweis:

Quelle: https://www.osnabrueck.de/weihnachtsmarkt

3G-Pflicht und Kontrollen

Für Weihnachtsmärkte in Niedersachsen gilt eine 3G-Pflicht. Auf dem Osnabrücker Weihnachtsmarkt kommen deshalb Bändchen zum Einsatz, die Sie als Gast berechtigen, Speisen und Getränke zu kaufen.
Die Bändchen erhalten Sie an zentralen Ausgabestellen am Domhof (gegenüber dem Dom).

Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie vollständig geimpft oder genesen (positiver PCR-Test nicht älter als 6 Monate) sind. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzulegen. Die Tests müssen in einer offiziellen Teststelle durchgeführt werden. Selbsttests sind unzulässig.


Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen.
Aktuelle Corona-Regeln in Stadt und Landkreis Osnabrück unter www.corona-os.de



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