
Den Haag. Niederlande. 12-11-2021 | 19:01
Das niederländische Kabinett unter Rutte ergreift strengere Maßnahmen, um die stark gestiegene Zahl der Coronarinfektionen zu verringern und eine weitere Überlastung der Pflegedienste zu verhindern. Die Ansteckung erfolgt durch Kontakt zwischen Menschen.
Um sich gegenseitig und insbesondere die gefährdeten Menschen in unserer Gesellschaft besser vor dem starken Anstieg des Virus zu schützen, werden zusätzliche Maßnahmen ergriffen. Diese zielen darauf ab, die Anzahl der Kontaktmomente pro Tag zu verringern. Tagsüber wird der Alltag (Schule, Arbeit, Sport usw.) so weit wie möglich fortgesetzt, während abends die Zahl der Kontakte geringer sein wird. Diese Maßnahmen treten am Samstag, den 13. November um 18 Uhr in Kraft und gelten mindestens bis Samstag, den 4. Dezember. Die Situation wird am Freitag, den 3. Dezember, neu bewertet.
Damit sich die Gesellschaft nach diesen drei Wochen wieder so weit wie möglich und so sicher wie möglich öffnen kann und die Zahl der Infektionen überschaubar bleibt, arbeitet das Kabinett daran, die Ausweitung des Corona-Pas auf andere Branchen und den Arbeitsplatz rechtlich zu ermöglichen. Die Möglichkeit für Unternehmer, zwischen 2G und 3G zu wählen, ist ebenfalls in Vorbereitung. Diese kann erst nach Zustimmung des Parlaments in Kraft treten.
Kurzfristige Maßnahmen
Ab Samstag, den 13. November, 18.00 Uhr, gelten die folgenden Maßnahmen:
- Halten Sie an Orten, an denen keine Corona-Pas erforderlich ist, einen Abstand von 1,5 Metern ein.
- Wenn keine Corona-Pas erforderlich ist, ist ein Mundschutz obligatorisch.
- Nicht lebensnotwendige Geschäfte und Dienstleistungen wie Bekleidungsgeschäfte, Kontaktberufe wie Friseure und Kasinos sind bis 18 Uhr geöffnet.
- Gaststätten und Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte, Tierhandlungen und Drogerien, sind bis 20 Uhr geöffnet.
- Im Gaststättengewerbe sind ein Corona-Pas und ein fester Sitzplatz erforderlich.
- Mit einem Corona-Pas und einem festen Sitzplatz können die Veranstaltungen bis 18 Uhr stattfinden. Und das bei einer Höchstzahl von 1250 Personen pro Raum.
- Diese obligatorische Sperrstunde gilt nicht für künstlerische und kulturelle Darbietungen, z. B. in Kinos, Theatern und Konzertsälen.
- Zuschauer bei Sportveranstaltungen, sowohl im Profi- als auch im Amateursport, sind nicht zugelassen. Ansonsten sind alle Sportarten erlaubt.
- Der Ratschlag zur Heimarbeit wird verschärft: „Arbeiten Sie zu Hause, es sei denn, es gibt keine andere Möglichkeit“.
- Empfangen Sie maximal 4 Gäste pro Tag zu Hause.
- Wenn ein Mitbewohner infiziert ist, wird er oder sie isoliert. Alle anderen (geimpften und ungeimpften) Mitbewohner müssen in Quarantäne gehalten werden.
- Für MBO, HBO und Universitäten beträgt die maximale Gruppengröße pro unabhängigen Raum (ohne Personal) 75 Personen. Dies gilt nicht für Räume, die für Prüfungen und Examen genutzt werden.
Unter rijksoverheid.nl/coronamaatregelen finden Sie weitere Erläuterungen zu allen Maßnahmen, Bedingungen und Ausnahmen.
Für Unternehmen, die von diesen neuen Corona-Maßnahmen direkt betroffen sind, wird es finanzielle Unterstützung geben. Zum Beispiel das Gastgewerbe und der Einzelhandel. Nächste Woche wird das Kabinett die Einzelheiten dieser Entschädigung bekannt geben.
Diese Maßnahmen kommen zu den Regeln hinzu, die bereits für alle gelten, wie die Grundregeln, die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes und die Verwendung der Corona-Zugangskarte. Lassen Sie sich bei Beschwerden immer testen, auch wenn Sie bereits geimpft sind.
Längerfristig geplante Maßnahmen
Wenn es uns in den kommenden Wochen gelingt, den Trend gemeinsam umzukehren und die Zahl der Infektionen zurückgeht, ist die Regierung der Ansicht, dass es möglich sein wird, wieder so viel und so sicher wie möglich zu öffnen. Wir können dann zu einer breiteren Nutzung der Corona-Zugangskarte übergehen. Zu diesem Zweck wird es rechtlich möglich sein, dass die Corona-Zugangskarte auch in den meisten Einzelhandelsgeschäften sowie in Zoos und Vergnügungsparks obligatorisch ist. Darüber hinaus wird es möglich sein, den Corona-Zugangsausweis auch am Arbeitsplatz zu verlangen. Diese Planungen wurden bereits letzte Woche angekündigt. Eine neuer Gesetzentwurf wurde hinzugefügt. Es wird den Unternehmern ermöglicht, zwischen 3G (geimpft, geheilt oder getestet) mit obligatorischem Sitzplatz oder 2G (geimpft oder geheilt) ohne Sitzplatz zu wählen. Dieser Gesetzentwurf wird so bald wie möglich an die Tweede Kamer weitergeleitet.
Auffrischungsimpfung beginnt in beschleunigtem Tempo
Ab Freitag, dem 19. November, beginnt die Auffrischungsimpfkampagne für mobile Menschen über 80 Jahre, erwachsene Bewohner von Gesundheitseinrichtungen und Beschäftigte im Gesundheitswesen mit Patientenkontakt. Das bedeutet, dass diese Personen zusätzlich zu der bereits erhaltenen Impfung eine Auffrischungsimpfung erhalten können, um ihren Schutz vor schweren Erkrankungen und Krankenhauseinweisungen aufrechtzuerhalten.
Bildquellen
- corona: Gerd Altmann
- Beeldsamenvatting+coronaregels+13+november+drukversie: Rijksoverheid.nl