
3G-Nachweis: Industrieller Arbeitgeberverband kritisiert uneinheitliche Bewertung der Nutzungsmöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene
Jasmin Markhof, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin, Industrieller Arbeitgeberverband Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim e.V., Osnabrück dazu in einer Stellungnahme:
„Coronatests, die als Selbsttests unter der Aufsicht des jeweiligen Personals zum Beispiel vor Betreten von Restaurants, Fitnessstudios oder Kinos vorgenommen werden, können nicht akzeptiert werden, um damit innerhalb von 24 Stunden auch die Arbeitsstätte betreten zu können.
Dies widerspricht nicht nur der Auffassung des Bundes, es führt auch zu einem erhöhten Infektionsrisiko. Denn Restaurants, Sportvereine, Friseurgeschäfte etc. sind keine offiziellen Teststellen – eine fachgemäße Durchführung und Beaufsichtigung der Tests ist nicht gewährleistet. Die von der Rechtsauffassung des Bundes abweichende Haltung des Landes Niedersachsen sollte daher dringend angepasst werden, um im Sinne eines effektiven und einheitlichen Infektionsschutzes zu handeln.“
Hintergrund:
Bezüglich eines gültigen 3G-Testnachweises besteht die Möglichkeit, dass die Testung am Ort der 3G-Maßnahme unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. So ist zum Beispiel das Betreten des Restaurants mit negativem Testergebnis nach Vornahme eines Selbsttests vor dem Restaurant unter Aufsicht eines Restaurantmitarbeiters möglich. Diese aufsichtführende Person kann dann auch einen Testnachweis bescheinigen.
Das Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stellen auf ihren jeweiligen Homepages klar, dass ein solcher Testnachweis nur an dem Ort gilt, an dem die Testung beaufsichtigt wurde. Anders als bei der Testung durch Leistungserbringer oder durch fachkundiges Personal im Rahmen der betrieblichen Testung darf im Fall der Testung vor Ort in Restaurants, Fitnessstudios etc. kein Testnachweis ausgestellt werden, der für die nächsten 24 Stunden auch in anderen 3G-Kontexten, z.B. dem Zutritt zur Arbeitsstätte am folgenden Tag, verwendet werden kann.
Anders sieht dies Niedersachsen. Auf der Homepage wird mitgeteilt, dass auch dieser bescheinigte Test eine Geltungsdauer von 24 Stunden hat und in dieser Zeit beliebig oft an unterschiedlichen Stellen eingesetzt werden kann. Nach Auffassung des Landes Niedersachsen kann somit beispielsweise der vor dem Betreten eines Restaurants unter Aufsicht durchgeführte und anschließend bescheinigte negative Test auch zum Betreten der Arbeitsstätte am nächsten Morgen genutzt werden.
Bildquellen
- Jasmin Markhof, stellv. Hauptgeschäftsführerin: Industrieller Arbeitgeberverband Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim e. V.