
Polizei und Staatsanwaltschaft können jedoch nur dann einschreiten, wenn sie Kenntnis von jenen Sachverhalten haben
Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet – Niedersachsen (ZHIN) bietet Privatpersonen, Medienunternehmen, Beratungsstellen und sonstigen Institutionen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert Hass und Hetze im Internet zur Anzeige zu bringen.
Wer Opfer oder Zeuge eines Hasspostings beispielsweise bei Facebook oder Twitter wird, kann dieses unter www.hassanzeigen.de anzeigen, damit ein solches Verhalten nicht folgenlos bleibt. Strafanzeigen können kostenlos und auch ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwalts selbst gestellt werden.
Die Einsender einer Strafanzeige werden über den Gang des Verfahrens informiert. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, ist in den weitaus meisten Fällen eine persönliche Zeugenaussage nicht notwendig.
Das Ziel von www.hassanzeigen.de ist die effektive Verfolgung von Personen, die sich in strafbarer Weise unter Zuhilfenahme des Internets äußern und sich durch stark aggressives Auftreten, Einschüchterung und Androhung von Straftaten auszeichnen. Durch diese Form von Hasskriminalität wird nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, sondern auch der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung angegriffen und in Frage gestellt.
Dieser Entwicklung ist energisch entgegen zu treten.
Polizei und Staatsanwaltschaft können jedoch nur dann einschreiten, wenn sie Kenntnis von jenen Sachverhalten haben. Opfer und Zeugen von Hasskriminalität werden deswegen aufgefordert, Hassbotschaften zur Anzeige zu bringen, damit ein solches Verhalten nicht folgenlos bleibt.
Auch die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza äußerte sich zu der neuen Plattform:
„Wir brauchen niedrigschwellige Angebote, um Hass und Hetze im Netz anzuzeigen. Wegklicken ist nicht der richtige Weg. Wir müssen an all jene, die sich im Internet nicht an die Regeln halten, die Botschaft senden: Wir werden Hatespeech im Netz nicht akzeptieren!
Hinzu kommt, dass die Justiz auf die Mitwirkung der Betroffenen angewiesen ist. Denn die Zukunft der Meldepflicht für soziale Netzwerke ist nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln fraglich. Deshalb kann ich nur an alle appellieren, die Möglichkeiten zu nutzen, Hass und Hetze selbst zu melden.“
Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Köln hat im Rahmen eines Eilverfahrens am 1.3.2022 entschieden, dass die über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingeführte Meldepflicht für potentiell strafbare Netzinhalte – ergänzt um die Pflicht zur Weitergabe von Nutzerdaten an das Bundeskriminalamt – gegen EU-Recht verstößt. Das Bundeskriminalamt hatte zuvor mit bundesweit rund 150.000 Strafverfahren pro Jahr aufgrund dieser Meldepflicht nach dem NetzDG gerechnet.“
Der Sprecher der zuständigen Göttinger Staatsanwalt äußerte auf Nachfrage unserer Redaktion gegenüber, dass die Möglichkeit der Meldung nicht allein auf den Bereich Göttingen beschränkt sei, sondern die Nutzung des Portals Betroffenen in ganz Niedersachsen zur Verfügung stehe.