
Osnabrück. In dem Verfahren vor der 6. Großen Strafkammer – Schwurgericht – des Landgerichts Osnabrück wegen des Vorwurfes des Mordes nach dem Tod einer 23-jährigen Studentin im Wald am Kloster Loccum (Kreis Nienburg) wird am kommenden Donnerstag, dem 10. März 2022, mit einem Urteil gerechnet (Geschäftszeichen: 6 Ks 5/21).
Dem nunmehr 54-jährigen Angeklagten wird in der Anklageschrift vorgeworfen, im September 2015 während eines Freiganges aus dem Maßregelvollzug eine Studentin ermordet zu haben.
Nachdem der Angeklagte bereits 2017 durch das Landgericht Verden zu einer Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren sowie anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden war, wurde er nach einer Aufhebung und Zurückverweisung des Verfahrens durch den Bundesgerichtshof in einem zweiten Urteil des Landgerichts Verden freigesprochen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage wurde das zweite Urteil aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Osnabrück verwiesen.
Nach Schluss der Beweisaufnahme hielt die Staatsanwaltschaft am 10. Februar 2022 ihr Plädoyer. Sie beantragte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes sowie die Anordnung einer Sicherungsverwahrung. Die Beweisaufnahme habe eindeutig die Täterschaft des Angeklagten bewiesen. Dem folgten die Vertreter der Nebenklage.
Die Verteidigung des Angeklagten kam hingegen zu einer anderen Einschätzung. Sie beantragte im Termin am 24. Februar 2022, den Angeklagten freizusprechen. Die Täterschaft des Angeklagten sei nicht zweifelsfrei zu belegen.
Das Urteil der 6. Großen Strafkammer wird am Donnerstag, dem 10. März 2022, 11.00 Uhr, Saal 272 des Landgerichts (Schwurgerichtssaal) erwartet.
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- LandgerichtOS: Bianka Specker