Lauterbach: Inzidenzunabhängige Maskenpflicht ab Oktober in Innenräumen möglich

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Der Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärt, dass am 24. August der Gesetzentwurf zum IfSG im Bundestag behandelt werden wird. Nächste Woche finden noch weitere Gespräche dazu statt.

Bisher sieht der Entwurf ab dem 1. Oktober 2022 eine inzidenzunabhängige Verordnung der Maskenpflicht in Innenräumen vor, sie kann von den Ländern verordnet werden.

Dann wäre es verpflichtend, zum Beispiel in der Gastronomie z.B. bis zum Platz eine Maske zu tragen, die dann dort – sitzend und speisend – abgenommen werden kann. „Für Laien würde diese Maßnahme nicht sofort nachvollziehbar, aber aus medizinischer Sicht sei sie sinnvoll“, so Lauterbach. Auch in den Theatern, Kinos und Geschäften wäre dann – wie gehabt – wieder eine Maske zu tragen.

Ausnahmen sind laut dem Gesundheitsminister für frisch Geimpfte, Getestete und Genesene möglich. Der Nachweis erfolge über die CoronaApp am Eingang, die 3G und 2G+ Regelungen hätten die Möglichkeiten der Prüfung an den Eingängen gezeigt, spätere Stichproben auch am Platz zur Kontrolle seien möglich.

Wenn die Stufe 2 erreicht sei, die Schneekettenpflicht, fielen diese Ausnahmen zur Maskenpflicht weg und es komme auch wieder zu Obergrenzen in Innenräumen. Die Obergrenze würde dann geringer ausfallen, je ausgeprägter das Infektionsgeschehen sei. Genaue Zahlen oder Schwellenwerte wurden nicht genannt.

Schwellenwerte für die Stufen sind noch in der Diskussion mit den Ländern. Um die Regelungen rechtssicher auch im Hinblick zu Gerichtsentscheidungen zu gestalten, sei eine „beschreibende Gefahrenlage“ besser, so Lauterbach.

Die Impfung schütze drei Monate stärker vor Ansteckung, würden sich hier nach den neuen Impfstoffen längere Zeiten ergeben, würde die Zeitdauer der Maskenfreiheit bei den Maßnahmen angepasst, z.B. auf 4 oder 5 Monate.

Auf die Frage der Rechtssicherheit angesprochen, erklärte Lauterbach, dass der Gesetzentwurf des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) mit dem Justizminister Marco Buschmann (FDP) abgesprochen worden sei. Es gebe da ein Beispiel auf dem Polizeigesetz, aber genauer ging Lauterbach auf die Frage des Journalisten nicht ein.

Der Bundestag entscheidet am 24. August über den Gesetzentwurf.

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  • Maske, FFP2: Alexandra_Koch