
Die Bundesregierung teilt mit, dass das Hilfs-Volumen mit 200 Milliarden Euro erheblich sei, aber gemessen an der Größe und Leistungsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft verhältnismäßig und langfristig tragbar. Die fiskalischen Reserven Deutschlands würden weiterhin nicht ausgeschöpft, um stets Handlungsfähigkeit zu erhalten.
Die fiskalische Resilienz und nachhaltige Finanzstabilität des deutschen Staates werde geachtet und die Fiskalpolitik werde die Inflation nicht zusätzlich befeuern. Für den Bundeshaushalt rechne die Bundesregierung daher ab dem nächsten Jahr weiter mit der Regelgrenze der Schuldenbremse.
Die Bunderegierung erklärt, dass auch auf europäischer Ebene gemeinsame Beschlüsse zu einer Dämpfung der Gas- und Strompreise notwendig seien. Dafür wolle sich Bundesregierung einsetzen. Aufgrund integrierter europäischer Gas- und Strommärkte sei es elementar, zu gemeinsamen Lösungen auf europäischer Ebene zu kommen und die europäischen Überlegungen national miteinzubeziehen.
Angebot ausweiten, Verbrauch senken
Durch die Ausweitung des Angebots an Energie und die Senkung des Verbrauchs soll ein zentraler Beitrag geleistet werden, um die Gaspreise auf den Märkten wieder sinken zu lassen. Dazu gehöre u.a. eine umfassende Verbesserung des Angebots durch Ausschöpfung aller Potentiale der Erneuerbaren Energie, bei der Kohleverstromung einschließlich Sicherstellung der entsprechenden Versorgungstransporte, die Ermöglichung eines „Fuel Switch“ und der Aufbau von Importstrukturen durch Flüssiggas-Terminals (LNG-Terminals).
Es werde die Möglichkeit geschaffen, die süddeutschen Atomkraftwerke bis zum Frühjahr 2023 laufen zu lassen. Das Atomkraftwerk Emsland hingegen ist weiterhin nicht Teil der Planungen.
Weitere Maßnahmen der Regierung zur Senkung des Energieverbrauchs
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien sollen weiter priorisiert und beschleunigt werden. Die Bundesregierung appelliert weiter an Unternehmen und private Haushalte, den Energieverbrauch zu senken.
Eine Reihe konkreter Maßnahmen der Bundesregierung, unter anderem die Verordnungen zur Senkung des Energieverbrauchs, die Einführung eines Regelenergieproduktes, das Aufsetzen einer umfassenden Energiesparkampagne und Maßnahmen zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz, plant die Bundesregierung fortlaufend anzupassen.
Einführung einer Strompreisbremse für Verbraucher sowie alle Unternehmen
Weil Gas aktuell den Preis setze und weil dieser gerade so hoch sei, erzielten die Nicht-Gaskraftwerke sehr starke Zufallsgewinne. Diese sollen laut Regierung genutzt werden, damit Verbraucher sowie Unternehmen stärker von den günstigen Produktionskosten der erneuerbaren Energien und der übrigen Stromerzeuger profitierten und dies auf ihrer Stromrechnung sehen würden.
Nur der Basisverbrauch wird subventioniert – Energie soll weiterhin nur sparsam genutzt werden
Für Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werde ein sogenannter Basisverbrauch subventioniert (Basispreis-Kontingent). Für den darüberhinausgehenden Verbrauch werde der jeweils aktuelle Marktpreis angelegt. So werden Verbraucher entlastet, zugleich wird zur Reduktion des Verbrauchs angeregt.
Die übrigen Unternehmen, insbesondere große Industrieunternehmen, werden in ähnlicher Weise ebenfalls entlastet, indem von der Regierung ein spezifischer Basisverbrauch verbilligt wird.
„Schnellstmögliche“ Einführung einer Gaspreisbremse
Die Gaspreisbremse soll die in einer Hochpreisphase auftretenden Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern. Die Abfederung soll lediglich eine temporäre Maßnahme sein. Daher werden die Preise (auch hier für einen Teil des Verbrauchs) auf ein Niveau gebracht, welches private Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schützen soll.
Gleichzeitig will die Regierung unter Scholz auch hier „Anreize zur Reduktion des Gasverbrauchs“ setzen.
Die Gaspreisbremse ist befristet und kann nach Evaluierung, also nach dem Willen den Regierung verlängert werden. Ziel sei auch hier, sie „administrativ handhabbar zu machen und zeitlich schnell umzusetzen“.
Die genaue Ausgestaltung der Gaspreisbremse werde unter Berücksichtigung entsprechender Vorschläge der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ erfolgen, welche Mitte Oktober ihren Bericht vorlegen soll.
Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll im Jahr 2022 mit zusätzlichen Kreditermächtigungen aufgrund von Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet werden.
Die Regierung will die Maßnahmen der Krisenbewältigung von allgemeinen politischen Vorhaben unterschieden. Die Möglichkeiten der Nutzung des WSF werden von der Bundesregierung deshalb auf folgende Aufgaben begrenzt:
- Finanzierung der Gaspreisbremse.
- Liquidität und Zuschüsse für die Strompreisbremse. Für die Finanzierung der Strompreisbremse werde weiterhin die Abschöpfung der Zufallsgewinne der Stromproduzenten herangezogen. Bei Bedarf plant der Bund (bei Auseinanderfallen der Umsetzung der Entlastung und Abschöpfung) jedoch Mittel aus dem WSF als Liquiditätshilfe zeitlich begrenzt zu nutzen.
- Finanzierung weiterer Stützungsmaßnahmen für aufgrund des Krieges in Schwierigkeiten geratene Unternehmen. Den Unternehmen, die nicht in ausreichendem Ausmaß von der Strom- und Gaspreisbremse erfasst würden, sollen Liquiditäts- und Eigenkapitalhilfen zur Verfügung stehen.
- Ersatzbeschaffungskosten für aufgrund des Krieges in Schwierigkeiten geratene und für die Marktstabilität relevante Gasimporteure. Die saldierte Preisanpassung wird daher aufgehoben und für die besonders betroffenen Unternehmen SEFE, Uniper und VNG werden stattdessen maßgeschneiderte Lösungen entwickelt.
Das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) und das KMU-Programm sollen laut Bund in diesen Maßnahmen aufgehen.
EU-Solidarabgabe für Unternehmen im Energiebereich
Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Solidarabgabe für Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich und setzt sich nach eigenen Angaben für eine politische Einigung auf dem Sonder-Energierat am 30. September ein.
Reduzierung Umsatzsteuer Gas
Die Umsatzsteuer auf Gas plant die Regierung bis zum Frühjahr 2024 auf den reduzierten Satz von 7 Prozent zu begrenzen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz soll auf Fernwärme ausgeweitet werden.
Angesichts der entlastenden Planungen und der erheblichen Kreditaufnahme im Rahmen des WSF erwartet die Bundesregierung bei den anstehenden Verhandlungen mit den Bundesländern zur Finanzierung des dritten Entlastungspakets deren Zustimmung.
Bildquellen
- Gas, Heizung: Gerd Altmann