BOB sieht keine rechtliche Grundlage für erneute Neumarkt-Sperrung – „Wichtig ist ein langfristiges Konzept statt Stückwerk!“

Mit Verwunderung sieht der Bund Osnabrücker Bürger (BOB) den Prüfauftrag von SPD, Grüne, Volt sowie FDP/UWG und Die Linke/Wefel, den Neumarkt wieder autofrei zu machen. Im Stadt- und Entwicklungsausschuss (StuA) stellten die Mehrheitsgruppen im StuA einen Antrag auf Teilentziehung für den Bereich Neumarkt und einem Teil des Neuen Grabens.

Dieser Antrag wird nun aufgrund des Mehrheitsbeschlusses von der Verwaltung geprüft, gegen die Stimmen der CDU. BOB und die AfD sind im StuA nicht stimmberechtigt.

Der Bund der Osnabrücker Bürger zeigt sich überrascht über den erneuten Versuch, den Neumarkt autofrei gestalten zu wollen und teilt mit, dass vor allem die Äußerung des Osnabrücker Stadtbaurats Frank Otte (Grüne), das Urteil des OVG Lüneburg sei nicht für alle Zeit festgeschrieben, nicht nachvollziehbar sei.

Dazu bemerkt der Verwaltungsrechtexperte Professor Thorsten Koch aus Osnabrück: „Völlig zu Recht sah das Oberverwaltungsgericht die von der damaligen Neumarktsperrung betroffenen Wallanwohner als klageberechtigt an. Sie mussten die Folgen der Sperrung wie überhöhte Lärm- und Abgaswerte am Wall unverschuldet ertragen und wurden dadurch in ihren Grundrechten verletzt. An dieser rechtlichen Situation hat sich bis heute nichts geändert.“

BOB-Vorsitzender Dr. Steffen Grüner ergänzt: „Die Bürger erwarten jetzt von der weiteren Planung zur Umgestaltung des Neumarkts, dass nur Baumaßnahmen begonnen werden, die auf rechtlich sicheren Entscheidungen basieren und nicht der zweite Schritt vor dem ersten getan wird.

Wir erinnern uns – damals musste unser Stadtbaurat ca. 40.000€ an Steuergeldern für die Entfernung von Straßenmarkierungen aufwenden, weil keiner der Regenbogenkoalitionäre mit einer Neumarktfreigabe für den Autoverkehr gerechnet hatte. Herrn Otte ist allerdings auch Recht zu geben, dass die Bauvorhaben der Johannishöfe und das Baulos 2 in eine Gesamtplanung mit einfließen müssen.

Wichtig ist ein langfristiges Konzept statt Stückwerk, um zu verhindern, dass bereits umgesetzte Baumaßnahmen schon nach kurzer Zeit wieder auf Kosten des Steuerzahlers geändert werden müssen. Hier gab es ja das preisgekrönte Projekt von Lützow 21, welches jeweils einen Fahrstreifen für Fahrradfahrer, Busse und Autofahrer vorsah. Halten wir uns also daran!“

Bildquellen

  • stau10.0816: Bianka Specker