
Covid-19 Schutzimpfung war keine dienstliche Veranstaltung
Die 2. Kammer hat auf die mündliche Verhandlung vom heutigen Tage die auf die Feststellung eines Dienstunfalls gerichtete Klage einer 62-jährigen Förderschullehrerin abgewiesen.
Die Klägerin ist Ende März 2021 im Gebäude ihrer Stammschule von einem mobilen Impfteam des Impfzentrums Hannover mit dem Impfstoff von AstraZeneca gegen das Coronavirus geimpft worden. Etwa eine Woche später erlitt sie schwerste körperliche Schäden, deren Folgen weiterhin andauern.
Die Klägerin begründete ihre Klage damit, dass der Vorgang als Dienstunfall anzuerkennen sei, da die Impfung eine von ihrem Dienstherren – dem Land Niedersachsen – angebotene und zu verantwortende dienstliche Veranstaltung gewesen sei.
Das beklagte regionale Landesamt für Schule und Bildung hingegen lehnte die Anerkennung als Dienstunfall ab und vertrat im Prozess im Wesentlichen den Standpunkt, dass die Freiwilligkeit der Teilnahme an der Impfaktion der Einstufung als dienstliche Veranstaltung entgegenstehe. Die Verantwortlichkeit liege zudem bei der Region und der Stadt Hannover als Träger des Impfzentrums und seines Personals.
Das Verwaltungsgericht Hannover ist der Argumentation der Klägerin nicht gefolgt.
Die Begründung
Die Impfaktion sei keine dienstliche Veranstaltung gewesen. Der Dienstherr habe lediglich seine Räumlichkeiten in der Schule zur Verfügung gestellt, damit das mobile Impfteam dort die Impfung habe durchführen können. Das Land Niedersachsen sei jedoch selbst nicht Organisator des Vorgangs gewesen.
Gegen das Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg binnen eines Monats nach Vorliegen der vollständigen Entscheidungsgründe die Zulassung der Berufung beantragt werden.
Urteil vom 24.11.2022
Az. 2 A 460/22
Bildquellen
- Justizia: Dieter/Pixabay