Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels der Länder mit Kanzler Scholz

Bundeskanzler Olaf Scholz und die 16 Länderchefs haben sich in ihren Beratungen am Mittwoch darauf verständigt, „in einem geordneten, strukturierten und digitalisierten Verfahren den Zugang der Geflüchteten stärker zu steuern“. Die Gespräche im Kanzleramt seien „gut und konstruktiv“ gewesen, resümierte der Kanzler in der anschließenden Pressekonferenz.  

Bund und Länder einigten sich im Wesentlichen in folgenden Punkten:

  • neue Migrationspartnerschaften zu schaffen, um Fachkräftezuzug zu erleichtern, aber auch im Gegenzug Rückführungen in die Herkunftsländer zu erleichtern.
  • den Schutz der EU-Außengrenzen weiter voranzubringen
  • die Asylverfahren zu beschleunigen.
  • die Digitalisierung der Ausländerbehörden voranzubringen
  • eine angemessene Unterbringung, Betreuung und Integration der Geflüchteten zu gewährleisten
  • die Durchsetzung der Ausreisepflicht, insbesondere von Straftätern und Gefährdern, konsequent umzusetzen
  • dass der Bund die Länder und Kommunen nochmal zusätzlich mit einer weiteren Milliarde Euro im Jahr 2023 finanziell unterstützt.

Kanzler Scholz betonte angesichts der gefundenen Einigung: „Das ist ein guter Tag des deutschen Föderalismus, den wir heute haben.“  Die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten stelle für Bund, Länder und Kommunen eine große Herausforderung dar.

Weitere Unterstützung für Länder und Kommunen

Angesichts hoher Flüchtlingszahlen hat der Bund die Länder und Kommunen bereits in der Vergangenheit aus gesamtstaatlicher Verantwortung umfassend finanziell unterstützt. Diese Unterstützung will Kanzler Scholz auch in diesem Jahr in großer Höhe fortsetzen. Bundeskanzler Scholz: „Wir haben gemeinsam noch einmal betrachtet, dass es schon sehr umfassende Mittel sind, die wir aufwenden.“ Der Bund habe in diesem Jahr „im engeren Sinne“ etwa 15 Milliarden Euro an Kosten aufgewandt. 

Der Bund hat beschlossen diese finanzielle Unterstützung auch in den kommenden Jahren fort­führen, insbe­sondere durch die Flüchtlingspauschale, die Zahlung von Bürgergeld an hilfs­bedürftige Geflüchtete aus der Ukraine und an anerkannte Asylsuchende sowie durch die miet­zinsfreie Überlassung von Gebäuden und Grundstücken des Bundes.

Für das Jahr 2023 wird der Bund die Flüchtlingspauschale an die Länder zusätzlich zu diesen pauschalen Zahlungen um eine weitere Milliarde Euro erhöhen.

Es ist beschlossen worden, dass Bundeskanzler Scholz und die Länderchefs sich Ende November 2023 „über die weitere Entwicklung entscheiden werden“. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll Vorarbeit zu diesem Termin leisten. Hierzu führte der Bundeskanzler aus: „Wir werden eine kleine, effiziente Arbeitsgruppe einrichten, die auch zwischendurch berichten wird über ihre Arbeit, um zu gucken, was wir dann an guter Erkenntnis und Idee entwickeln können.“ 

Bei der nächsten regulären Zusammenkunft Mitte Juni 2023 will der Kanzler mit den Ländern dann „den Zwischenstand“ erfassen.

Was ist geplant?

Es bestand bei den Beteiligten Einigkeit darüber, die Verfahrensabläufe auf allen staatlichen Ebenen besser zu steuern und zu koordinieren, um schneller und effizienter zu werden.

Im Januar 2023 ist bereits das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren in Kraft getreten. Bund und Länder halten frühzeitige Registrierungen und eine anschließende schnelle Weiterleitung der Asylsuchenden zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für notwendig. Eine Asyl­antrag­stellung soll künftig binnen zwei Wochen und eine Anhörung beim BAMFe binnen vier Wochen erfolgen.

Die Ausländerbehörden in kürzester Zeit digital arbeiten. Der Digitalisierung und dem behördenübergreifenden Datenaustausch käme daher eine besondere Bedeutung zu, um bei Prozessen und Verfahren strukturierter und schneller zu werden. Wichtig sei, dass unsere Ausländerbehörden in der Lage sind, mit anderen Leistungsbehörden Daten digital auszutauschen.

Ziel ist es daher, wo immer möglich Online-Zugangswege zu schaffen, alle Arbeits­prozes­se der beteiligten Behörden und Einrichtungen so schnell und so umfassend wie möglich zu automatisieren, den Datenaustausch medienbruchfrei zu gestalten und die Speicherung und Weiterverarbeitung von Daten in einheitlichen Standards umzusetzen. Um dies zu erreichen, sei eine vollständige Überführung der lokalen Ausländerdateien in das Ausländerzentralregister erforderlich.

Bund und Länder einigten sich darauf, gesetzliche Regelungen, die Abschiebungsmaßnahmen verhindern oder erschweren, anzupassen. Dazu gehöre, dass Fortdauer und Anordnung von Abschiebungshaft unabhängig von etwaigen Asyl­antrag­stellungen möglich sein sollen, auch bei Folgeanträgen. Die Länder werden weiterhin Abschiebungshaftplätze in ausreichender Zahl einrichten und vorhalten.

Um irreguläre Migration zu verringern soll laut Beschlusspapier die Kooperation mit den Herkunftsländern verbessert werden. Der von der Bundesregierung eingesetzte Sonderbevollmächtigte für Migrationsabkommen Joachim Stamp werde sich verstärkt um den Abschluss von partnerschaftlichen Verträgen mit den betroffenen Staaten kümmern.

Ziel dieser Abkommen werde die konsequente Eindämmung irregulärer Migration und die Förderung regulärer Migration sein.

Maßnahmen auf europäischer Ebene

  • Die Bundesregierung will bis zur Europawahl 2024 eine solidarische Verteilung von Verantwortung und Zuständigkeit zwischen den EU-Staaten sowie bessere Standards für Schutzsuchende in den Asylverfahren und bei der Integration in den EU-Staaten erreichen.
  • Die Bundesregierung will darauf drängen, die irreguläre Sekundärmigration innerhalb des Dublin-Verfahrens zu reduzieren.
  • die Bunderegierung will sich in Europa für einen wirksamen Außengrenzschutz und den Ausbau von Grenz­schutz­kapazitäten und einer zielführenden Grenzschutzinfrastruktur einsetzen.

Das Beschlusspapier im Wortlaut

Hier finden Sie das Beschluss-Papier PDF, 124 KB, nicht barrierefrei 

MPK-Beschluss-Fluechlingsgipfel-10523

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