„Ampel ade, scheiden tut weh“ – Regierungsparteien scheitern in Karlsruhe

Das schnelle Heizungsgesetz vor der Sommerpause wurde vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Bild: Wolfgang Claussen/Pixabay

Ein Kommentar von Bianka Specker

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt die Ampelregierung von Olaf Scholz nun vor die Frage, wie mit dem bisher fatalen Heizungsgesetz weiter verfahren soll. Sie feierten am Kanzleramt und waren wohl guter Laune, als die Nachricht aus Karlsruhe die feiernden Ampelpolitiker in die politische Realität holte.

Die Ansage aus Karlsruhe hätte kaum deutlicher sein können.

Art. 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes garantiert die Gleichheit der Abgeordneten in einem formellen und umfassenden Sinn stellte das Bundesverfassungsgericht fest. Alle Abgeordneten des Bundestages sind berufen, gleichermaßen an der parlamentarischen Willensbildung mitzuwirken und ihre Meinung darzulegen. Das gelingt aber nur, wenn die Abgeordneten die Informationen nicht nur erhalten, sie müssen sie auch lesen und verstehen können und sie haben das Recht zur Beratung. Das Bundesverfassungsgericht stellt das deutlich klar:

Dies setzt eine hinreichende Information über den Beratungsgegenstand voraus. Die Abgeordneten müssen dabei Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können„, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss.

Zwar könne die Parlamentsmehrheit grundsätzlich die Prioritäten und Abläufe bei der Bearbeitung von Gesetzgebungsverfahren bestimmen, aber sie muss trotz eines weiten Gestaltungsspielraumes das Recht der Abgeordneten im Parlament beachten.

Wenn die Abläufe ohne sachlichen Grund in einem Gesetzesverfahren zu schnell vonstatten gehen, wie hier beim Heizungsgesetz wohl geschehen und Abgeordnete keine Zeit haben, die Papiere in Ruhe zu studieren, dann ist es richtig, dass das Bundesverfassungsgericht hier die Reißleine gezogen hat.

Die Auswirkungen des Heizungsgesetzes sind zu umfangreich und gravierend für Millionen von Bürgern als das es so über Nacht durch das Parlament gebracht werden sollte. Das hätte der Ampel auch klar sein können. Die Regierung räumte als Antragsgegner im Verfahren auch selbst „eine erhebliche Verdichtung der zeitlichen Abläufe und eine „nicht geringe Komplexität“ des Beratungsgegenstandes ein. “

Warum also die Eile?

Wie schon bei der Gasumlage, der Entscheidung zur endgültigen Abschaltung der Atomkraftwerke oder dem Rücktritt Graichens setzte die Ampel auf strategische Zeitpunkte zur Verkündung. Das ist in der Politik auch nicht unüblich, dient es doch zum Machterhalt und kann nützlich sein, die erhitzten Gemüter der Bürger zu beruhigen.

Doch in diesem Fall ist der Plan der Ampel, das unliebsame und mysteriöse mit „Leitplanken“ und über 100 Hilfsseiten versehende Heizungsgesetz noch vor der Sommerpause durchzubringen, krachend gescheitert.

Dabei hatte der Vorsitzende der CDU/CSU Bundestagsfraktion Friedrich Merz angekündigt, einem schnellen Gesetzgebungsverfahren der Ampel bei diesem wichtigen Gesetz nicht zuzustimmen. Grund für den Stop war nun ein Antrag des CDU Abgeordneten Thomas Heilmann vor dem Bundesverfassungsgericht, dessen Antrag zahlreiche Abgeordnete der AfD beitraten.

Am 8. Oktober sind wichtige Landtagswahlen in Hessen und in Bayern. Die alten Parteien stehen unter Druck. Die Werte der Ampelparteien sinken, während die steigenden Umfragewerte der AfD auch die CDU unter Druck setze und sie zwingen tiefer in die Opposition zu gehen.

Den herben Rückschlag für die Ampel vor der Sommerpause werden andere für sich und den Wahlkampf auszunutzen wissen.

Wird die Ampel unter Scholz das Wagnis, das Heizungsgesetz in einer Sondersitzung des Bundestages in der Sommerpause anzusetzen, eingehen?

Ein Rücktritt Habecks oder gar eine Übernahme der Verantwortung durch den Kanzler ist eher nicht zu erwarten. Eine Wiederwahl dieser Ampelkonstellation erscheint angesichts der Umfragewerte unwahrscheinlich. Ein blaues Wunder bei den Wahlen könnte ein Weckruf an die Parteien sein, die vor der Bundestagswahl angekündigten Worte „Respekt“ und „Transparenz“ mit Inhalt zu füllen.

Bildquellen

  • Ampel: Wolfgang Claussen/Pixabay