Polizeibesuch beim Friseur – ein Präventionsprojekt der Osnabrücker Polizei

v.l. Martin Schmitz, sitzend Edith Stallkamp, Anja Klanke-Luzniak Foto: Polizei Osnabrück

Ein neues Präventionsprojekt der Polizeiinspektion Osnabrück geht an den Start, nachdem es erfolgreich in Lüneburg angelaufen ist. 

Das Phänomen der Schockanrufe (Enkeltrick, falscher Polizeibeamter) findet seit Jahren immer noch Opfer, die Geld in fünfstelliger Höhe an unbekannte Personen übergeben. Sie werden am Telefon mit Notlagen von Verwandten, z.B. die Tochter hat einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und muss jetzt eine Kaution bezahlen, damit sie nicht ins Gefängnis kommt, konfrontiert. In den Gesprächen wird sehr viel Druck von den Tätern aufgebaut. 

Die Opfer sind überwiegend über 65 Jahre alt. Im Jahr 2021 verzeichnete die Polizei 46 vollendete Taten mit einem Schaden in Höhe von 1,8 Millionen Euro und im Jahr 2022 33 vollendete Taten mit einer Schadenshöhe von 1,1 Millionen Euro. Diesen Abwärtstrend will die Polizei durch verschiedene Aktionen weiter fortführen. 

Das Präventionsteam der Polizei Osnabrück konnte die Friseur-Innung Osnabrück als Partner zu diesem Thema gewinnen. Mitarbeiter wurden diese Woche über das Phänomen aufgeklärt und ihnen wurden Tipps mit an die Hand gegeben. Mit diesem Know-how sollen die Friseure mit ihren älteren Kunden über das Thema ins Gespräch kommen. 

Über diese Möglichkeit möchte die Polizei Osnabrück viele Menschen erreichen und so vielleicht Taten verhindern.

In den Geschäften werden Plakate aufgehängt, Terminzettel mit Tipps ausgehändigt und Aufkleber an die Spiegel geklebt. Dadurch soll schon Interesse bei dem Kunden für das Thema geweckt werden. 

Nach dem Haarschnitt werden den Kunden noch die polizeiliche Broschüre „Im Alter Sicher“ mitgegeben. 

Die Osnabrücker Polizei rät:

  • den Anrufbeantworter einzuschalten. Der Täter bekommt vom Anrufbeantworter kein Geld und gibt die Tat auf. 
  • (Ältere) Namen aus dem Telefonbuch nehmen. 
  • Niemals Geld oder andere Wertsachen an unbekannte Personen übergeben. 
  • Angebliche in Not geratene Verwandte selbstständig zurückrufen. 
  • Bei falschen Polizeibeamten, die richtige Polizei unter dem Notruf 110 zurückrufen.