
Ein Gesetzentwurf zu Migration wurde am 18. Januar 2024 im Deutschen Bundestag beschlossen.
„Das Rückführungspaket sieht ein Bündel an Maßnahmen vor, die effektivere Verfahren und eine konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht vorsehen. Dabei geht es auch um die schnelle Abschiebung von Straftätern und Gefährdern“, erklärt die Innenministerin Nancy Faeser.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte, dass diese restriktiven Maßnahmen notwendig seien, damit Deutschland weiterhin der humanitären Verantwortung gegenüber den Menschen gerecht werden kann, die vor Krieg und Terror Schutz suchen – wie etwa den 1,1 Millionen Geflüchteten aus der Ukraine. „Und diese restriktiven Maßnahmen sind notwendig, damit wir die gesellschaftliche Akzeptanz für den Schutz von Geflüchteten erhalten und die Integration gelingt”, so Faeser.
Welche einzelnen Maßnahmen sieht der Gesetzentwurf vor?
Ausreisegewahrsam: Die Höchstdauer soll im Einklang mit dem verfassungs- und europarechtlichen Rahmen von derzeit 10 auf 28 Tage verlängert werden. Damit erhalten die Behörden mehr Zeit, eine Abschiebung vorzubereiten.
Minderjährige und Familien mit Minderjährigen werden „grundsätzlich nicht in Abschiebehaft“ genommen. Ausnahmen hiervon gibt es etwa bei minderjährigen Gefährdern oder Jugendstraftätern.
- Betroffenen in Verfahren zur Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam wird eine Pflichtverteidigung zur Seite gestellt.
- Zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität ist eine Verschärfung der bisherigen Strafandrohungen für entsprechende Delikte vorgesehen.
Es wird klargestellt, dass die Rettung Schiffbrüchiger auch künftig nicht strafbar ist.
Asylbewerber erhalten künftig drei Jahre statt 18 Monate lang die niedrigeren Asylbewerberleistungen.
Ausländer, die verpflichtet sind, in in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, können eine Beschäftigung nach 6 statt 9 Monate aufnehmen.
Die Vollbeschäftigungszeit vor Erteilung einer sogenannten „Beschäftigungsduldung“ wird von 18 auf 12 Monate gesenkt. Das wöchentliche Mindestmaß der Beschäftigung wird von 35 auf 20 Stunden reduziert. Damit mehr Menschen von der Beschäftigungsduldung profitieren, wird der Stichtag für die Einreise auf Ende 2022 statt bis zum 1. August 2018 verlegt.
Darüber hinaus greift der Gesetzentwurf Vorschläge zur Entlastung der Ausländerbehörden auf. Konkret ist eine längere Gültigkeitsdauer von Aufenthaltsgestattungen im Asylverfahren (von drei auf sechs Monate) und von Aufenthaltserlaubnissen von subsidiär Schutzberechtigten (von einem auf drei Jahre) sowie von elektronischen Aufenthaltstiteln von Ausländern mit Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU vorgesehen.
Weitere Informationen finden Sie auch beim Bundesinnenministerium.