
Opfer waren Patienten eines ambulanten Pflegedienstes in Osnabrück
Die 15. Große Strafkammer des Landgericht Osnabrück verhandelt ab dem 05. März 2024 ein Verfahren gegen vier Angeklagte im Alter zwischen 34 und 47 Jahren aus Osnabrück und Georgsmarienhütte wegen des Vorwurfes des gewerbsmäßigen Bandendiebstahls in 9 Fällen.
Den Angeklagten wird seitens der Staatsanwaltschaft Osnabrück vorgeworfen, in der Zeit vom 01. August 2018 bis zum 08. Januar 2019 in unterschiedlicher Tatbeteiligung Diebstähle bei Patienten eines ambulanten Pflegedienstes in Osnabrück ausgeübt zu haben.
Zwei der vier Angeklagten sollen im Vorfeld zu den Taten die Örtlichkeiten im Rahmen ihrer Tätigkeit als Angestellte des Pflegedienstes ausgekundschaftet haben. Anschließend sollen sie die Wohnungsschlüssel, die dem Pflegedienst im Rahmen des Pflegeauftrages übergeben worden waren, unberechtigt an sich genommen haben.
Vor Ort sollen dann zwei Täter – mit Ausnahme eines Falls – mit den Schlüsseln in die Wohnung gelangt und dort nach stehlenswertem Sachen gesucht haben. Weitere Beteiligte sollen in unmittelbarer Nähe zu den Wohnungen Ausschau gehalten haben, dass die vor Ort agierenden Täter nicht entdeckt werden.
Die Täter sollen insbesondere Bargeld, Schmuck und Uhren erbeutet haben. Der Gesamtschaden soll mindestens 38.000,00 € betragen.
Es sind insgesamt fünf Verhandlungstermine beim Landgericht Osnabrück anberaumt:
- 05. März 2024 09:00 Uhr Saal 3
- 07. März 2024 09:00 Uhr Saal 3
- 11. März 2024 09:00 Uhr Saal 3
- 13. März 2024 09:00 Uhr Saal 3
- 15. März 2024 09:00 Uhr Saal 3