
Nachdem der Bundeskanzler seinen Finanzminister Christian Lindner entlassen hatte, gab es keine Ampel-Koalition mehr. Die Fortschrittskoalition war nach drei Jahren zu Ende, da die Differenzen zwischen SPD, Grünen und FDP zu groß geworden waren.
Nicht alle FDP-Mitglieder verließen die Regierung: Volker Wissing trat aus der FDP aus, um weiterhin das Amt des Bundesministers für Digitales und Verkehr ausüben zu können. Zudem übernahm er das Amt des Justizministers, das zuvor Marco Buschmann (FDP) innehatte, welcher nach dem Bruch zurücktrat, ebenso wie Bettina Stark-Watzinger (FDP), die ehemalige Bundesministerin für Bildung und Forschung.
Seit dem 6. November verfügt das Kabinett Scholz über keine Mehrheit mehr.
Wie geht es nun weiter?
Es finden derzeit viele Gespräche und Diskussionen statt, daher könnte der rechtliche Rahmen Hinweise darauf geben, wie es weitergehen kann.
Bundeskanzler Scholz führt seit Lindners Entlassung eine Minderheitsregierung bestehend aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Um Gesetze durchzubringen, benötigt Rot-Grün die Unterstützung anderer Fraktionen im Bundestag. Scholz hat daher den Zeitpunkt der Vertrauensfrage mit der Zustimmung der Union unter Friedrich Merz zu politischen Vorhaben verbunden.
Olaf Scholz sprach von Gesprächen mit den „demokratischen“ Parteien im Bundestag, was nach politischer Lesart die AfD ausschließt.
Zur Bildung von Mehrheiten bleiben somit nur noch CDU, FDP und Die Linke. Der Oppositionsführer Friedrich Merz schloss eine Regierungsbeteiligung unter Rot-Grün aus und plädiert für Neuwahlen, obwohl einzelne Vorhaben Unterstützung finden könnten.
Baldige Neuwahlen für eine stabile Mehrheit
Gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes entscheidet der Bundeskanzler, ob und wann er die Vertrauensfrage stellt. Eine solche Frage muss er jedoch nicht stellen, und auch der Bundespräsident kann rechtlich gesehen nicht den Bundestag auflösen oder Neuwahlen anordnen. In der Weimarer Republik war dies zwar möglich, aber laut dem aktuellen Grundgesetz nicht.
Gibt es eine Alternative?
Laut Artikel 67 des Grundgesetzes könnte der Bundestag ein konstruktives Misstrauensvotum aussprechen. Wird dem Kanzler das Misstrauen mit einer Mehrheit ausgesprochen, könnte gleichzeitig ein neuer Bundeskanzler gewählt werden.
Der Kanzlerkandidat der größten Oppositionspartei, Friedrich Merz, hält jedoch an der Brandmauer zur AfD fest, wodurch eine Mehrheit unter den derzeitigen Verhältnissen unwahrscheinlich erscheint.
Es bleibt also abzuwarten, wie der amtierende Bundeskanzler agiert und wann er die Vertrauensfrage stellt, was den weiteren Zeitplan für Neuwahlen festlegen wird. Da nur der Kanzler über die Vertrauensfrage entscheiden kann, wird der politische Druck nun zunehmen.