
Die erste Kammer hat sich darauf geeinigt, ukrainischen Flüchtlingen das Recht auf Kinderbetreuungsgeld zu gewähren. Sie müssen dann die Bedingungen erfüllen, die auch für niederländische Eltern gelten.
Seit dem Frühjahr 2022 erhalten erwerbstätige Ukrainer mit Kindern in Kinderbetreuung bereits einen Vorschuss auf das Betreuungsgeld. Mit der Novelle wird das Recht auf Kinderbetreuungsgeld nun gesetzlich verankert. Die Gesetzesänderung gilt auch für Eltern, deren Partner außerhalb der Europäischen Union arbeitet und wohnt.
Der zuständige Staatssekretär Jürgen Nobel: „Kinderbetreuung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Ukrainerinnen und Ukrainer arbeiten können. Das macht sie weniger abhängig vom Staat. Sie trägt auch dazu bei, den Arbeitskräftemangel zu verringern, ist gut für die Integration und vermittelt die notwendige Berufserfahrung. Diese Erfahrung können sie später bei ihrer Rückkehr in die Ukraine nutzen.“
Ukrainer, die Kinderbetreuungsbeihilfen erhalten, müssen die gleichen Anforderungen erfüllen wie andere Eltern. So müssen sie beispielsweise Arbeit leisten und einen eigenen Beitrag zur Kinderbetreuung zahlen.