Bundesanwaltschaft übernimmt im Fall Farhad N. – Mutter (37) und ihr 2jähriges Kind erliegen ihren Verletzungen

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Was bisher über das Attentat von München bekannt ist

Am Donnerstag, den 13. Februar 2025, gegen 10:30 Uhr, fuhr ein Mann in München mit seinem Pkw in der Karlstraße/Seidlstraße in das Ende einer sich fortbewegenden Versammlung. Dabei verletzte er, nach aktuellem Erkenntnisstand, 36 Personen. Unter den Schwerverletzten befanden sich auch eine Mutter und ihr zweijähriges Kind, beide sind mittlerweile an ihren schweren Verletzungen verstorben.

Insgesamt wurden mindestens 36 Personen verletzt, davon 2 Personen schwerstverletzt, 8 schwerverletzt und 12 mittelschwerverletzt, die restlichen 14 Personen leichtverletzt, so Polizeipräsident Huber. „Es gibt zahlreiche traumatisierte Personen“, stellte Huber fest. Er riet dazu, Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen, um das Trauma zu bewältigen.

Die angemeldete Versammlung der Gewerkschaft Ver.di mit etwa 1.500 Teilnehmern befand sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Weg zum Abschlusskundgebungsort in Richtung Königsplatz. Zahlreiche Einsatzkräfte begleiteten die Veranstaltung, unter anderem mit Verkehrsmaßnahmen, wodurch es der Polizei gelang, den Tatverdächtigen schnell zu festnehmen. Sofortige Erste-Hilfe-Maßnahmen wurden bei den Verletzten eingeleitet.

Polizisten machten von der Schusswaffe Gebrauch; der Fahrer wurde jedoch nicht getroffen und auch nicht durch die Schüsse verletzt, so Polizeipräsident Huber auf einer Pressekonferenz in München.

Gabriele Tilmann, Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft München (ZET), erklärte, dass der Fahrer nach seiner Festnahme von Beamten am Boden „Allahu Akbar“ rief. Dieser Ruf bei der Festnahme rechtfertigte den Einsatz des ZET, so Tilmann.

Derzeit wird laut Vizepräsident des LKA, Guido Limmer, das Umfeld des Täters untersucht, einschließlich seines Handys, seiner Accounts in sozialen Medien und seines sozialen Umfelds. Bekannt ist, dass der Tatverdächtige zuvor in einem Chat geschrieben hat: „Vielleicht bin ich morgen nicht mehr da“. Er bezeichnete sich bei Instagram als Fitnessmodel und ist gläubig.

Der Tatverdächtige ist ein 24-jähriger afghanischer Asylbewerber mit Wohnsitz in München, der zum Tatzeitpunkt über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügte. Er lebte in einer Mietwohnung und war bei einem Sicherheitsunternehmen beschäftigt.

Er war der Polizei bekannt, da er aufgrund seiner vorherigen Tätigkeit als Ladendetektiv als Zeuge geführt wurde. Eine anders lautende Information, die Innenminister Herrmann in München vor Ort äußerte, die ihn wegen Drogendelikten und Ladendiebstahl als polizeibekannt bezeichnete, wurde später korrigiert. Es stellte sich heraus, dass er keine Straftaten begangen hatte, sondern in diesen Bereichen als Zeuge fungierte.

Die Vorführung des Tatverdächtigen beim Ermittlungsrichter erfolgte gestern Abend; der Tatverdächtige befindet sich in der JVA. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zu seiner Person laufen weiter. Bei seiner Vernehmung gestand der Tatverdächtige. Laut den Ermittlern gab er an, bewusst in die Menschenmenge gefahren zu sein, und es gibt Hinweise auf eine islamistische Tatmotivation. Näheres aus der Vernehmung wurde nicht mitgeteilt.

In diesem Einsatz waren rund 300 Polizeibeamte im Einsatz. Guido Limmer, Vizepräsident des LKA, berichtete heute Morgen, dass eine Soko „Seidlstraße“ mit 140 Beamten rund um die Uhr tätig ist. Es werden mehr als 50 Videos gesichtet, die über das Medien-Upload-Portal der Münchner Polizei hochgeladen wurden. Personen, die hier digitale Aufzeichnungen gemacht haben, werden gebeten, diese umgehend weiterzuleiten.

Der Tatverdächtige kam Ende 2016 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland. Sein Asylverfahren wurde 2020 endgültig abgeschlossen mit einem Ablehnungsbescheid und der Aufforderung zur Ausreise. Trotzdem erteilte die Landeshauptstadt München im April 2021 einen Duldungsbescheid und im Oktober 2021 eine Aufenthaltserlaubnis.

Laut Gabriele Tilmann war er wegen Arbeitsamtsbetrug angeklagt, doch das Verfahren wurde mit einer Geldauflage eingestellt, so dass der Tatverdächtige keine Vorstrafen hat, die in München bekannt sind.

Die Polizei spricht von Anhaltspunkten für einen extremistischen Hintergrund. Tilmann sagte, sie gehe von einer religiösen Motivation des Täters aus. Sie sei vorsichtig mit diesem Vorwurf, traue sich jedoch bereits, von einer islamistischen Tatmotivation zu sprechen.

Die Bundesanwaltschaft hat nun heute wegen der besonderen Bedeutung des Falles das Ermittlungsverfahren gegen den afghanischen Staatsangehörigen Farhad N. von der Generalstaatsanwaltschaft München übernommen.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen werden vom Bayerischen Landeskriminalamt fortgeführt.

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