
Koalition aufgrund der „Brandmauer“ der CDU gegen die AfD nur mit der SPD möglich
Am 24. Februar 2025 um 04:10 Uhr veröffentlichte die Bundeswahlleiterin das vorläufige Ergebnis der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, die gestern am 23. Februar 2025 stattfand.
Die Wahlbeteiligung lag bei 82,5 Prozent – ein Anstieg im Vergleich zu 76,4 Prozent im Jahr 2021.
Die 5% Hürde
Das BSW verfehlt den Einzug in den Bundestag, da es weder die 5-Prozent-Hürde überschreitet noch in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erreicht hat. Ebenso ist die FDP nicht mehr im Bundestag vertreten, sie verfehlt ebenfalls mit 4,3% die nötige Stimmenanzahl verfehlte. Christian Lindner kündigte bereits seinen Rückzug an.
Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) hingegen nimmt als Partei einer nationalen Minderheit gemäß dem Bundeswahlgesetz an der Sitzverteilung teil, denn nach § 4 Absatz 2 Satz 3 des Bundeswahlgesetzes gilt die 5-Prozent-Klausel für den SSW nicht.
630 Abgeordnete – neues Wahlrecht
Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes setzt sich der Bundestag aus 630 Abgeordneten zusammen. Im 21. Deutschen Bundestag werden nach dem vorläufigen amtlichen Wahlergebnis die folgenden Parteien mit den jeweiligen Mandatszahlen vertreten sein:
Quelle: https://bundeswahlleiterin.de/ Grafik: OSK
Insgesamt 23 Bewerber konnten in ihren Wahlkreisen die meisten Erststimmen gewinnen, jedoch sind ihre Sitze nicht durch den Zweitstimmenanteil ihrer Parteien im jeweiligen Bundesland abgesichert. Die betroffenen Wahlkreise sind:
Übersicht der Wahlkreise, deren Wahlkreisbewerber mit Erststimmenmehrheit im Verfahren der Zweitstimmendeckung keinen Sitz erhalten
Bundestagswahl 2025, vorläufiges Ergebnis (Quelle https://bundeswahlleiterin.de/)
- Schleswig-Holstein CDU 1 Flensburg – Schleswig
- Mecklenburg-Vorpommern AfD 14 Rostock – Landkreis Rostock II
- Bremen SPD 54 Bremen I
- Brandenburg AfD 58 Oberhavel – Havelland II
- Sachsen-Anhalt AfD 71 Halle
- Sachsen AfD 151 Leipzig I
- Hessen CDU 183 Groß-Gerau
- Hessen CDU 169 Schwalm-Eder
- Hessen CDU 182 Frankfurt am Main II
- Hessen CDU 185 Darmstadt
- Hessen CDU 181 Frankfurt am Main I
- Rheinland-Pfalz CDU 202 Trier
- Rheinland-Pfalz CDU 204 Mainz
- Rheinland-Pfalz CDU 206 Ludwigshafen/Frankenthal
- Bayern CSU 251 Augsburg-Stadt
- Bayern CSU 218 München-Süd
- Bayern CSU 243 Nürnberg-Nord
- Baden-Württemberg CDU 277 Rhein-Neckar
- Baden-Württemberg CDU 282 Lörrach – Müllheim
- Baden-Württemberg CDU 290 Tübingen
- Baden-Württemberg CDU 259 Stuttgart II
- Baden-Württemberg CDU 274 Heidelberg
- Baden-Württemberg CDU 275 Mannheim
Dies betrifft stark die CDU/CSU, deren Direktkandidaten trotz Wahlsieg nicht in den Bundestag einziehen werden. Dies sorgt zunehmend für Kritik an der Ausgestaltung des neuen Wahlgesetzes. Ministerpräsident Söder kündigte hier Verbesserungen an. Ebenso Kritik gab es von Sarah Wagenknecht (BSW) zur praktischen Durchführung der vorgezogenen Bundestagswahl, so konnten zahlreiche Auslandsdeutsche nicht wählen, da ihre Unterlagen nicht rechtzeitig ankamen. Wagenknecht kündigte hier eine rechtliche Überprüfung und gegebenenfalls rechtliche Schritte an.
Wäre die BSW in den Bundestag eingezogen, hätte die CDU/CSU für eine Mehrheit auch auf die Stimmen der Grünen zurückgreifen müssen, so reicht rechnerisch eine Mehrheit mit der SPD. Eine Koalition mit der zweitstärksten Partei im Bundestag, der AfD, hatte Friedrich Merz im Vorfeld ausgeschlossen.
Eine neue Regierungsbildung wird bis Ostern erwartet, bis dahin ist die derzeitige Regierung unter Bundeskanzler Scholz weiter geschäftsführend im Amt.
Das endgültige amtliche Ergebnis der Bundestagswahl 2025 wird der Bundeswahlausschuss voraussichtlich am 14. März 2025 in einer öffentlichen Sitzung im Deutschen Bundestag in Berlin feststellen und veröffentlichen.