Verwaltungsgericht Köln lehnt Eilantrag von BSW ab: Keine Einladung zur ARD-Wahlarena 2025

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Das Verwaltungsgericht Köln hat am 5. Februar 2025 entschieden, dass die Spitzenkandidatin der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) nicht zur ARD-Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ eingeladen werden muss. Der WDR, federführend für die Sendung, hat nur die Spitzenkandidaten der Parteien CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingeladen, weil diese Parteien konstant zweistellige Umfragewerte über 10% haben.

Die Partei BSW argumentierte, dass ihre Nichtteilnahme das Recht auf Chancengleichheit verletze, insbesondere da die Grünen angeblich keine reale Chance hätten, den nächsten Kanzler zu stellen. Vielmehr habe das BSW nach dem Kandidaten der Union die zweitbesten Chancen auf die Kanzlerschaft, da sie in einer zwar nicht gewünschten, aber auch nicht ausgeschlossenen Koalition mit der AfD als „Königsmacherin“ sogar die Kanzlerschaft beanspruchen könnte.

Das Gericht ist dem nicht gefolgt und hat zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Der WDR muss bei redaktionell gestalteten Sendungen vor Wahlen das Recht der Parteien auf gleiche Chancen im Wettbewerb um die Wählerstimmen beachten. Dem Recht auf Chancengleichheit der Partei BSW steht allerdings die Rundfunkfreiheit des WDR gegenüber.

Dies habe er getan, indem er die Partei BSW entsprechend dem redaktionellen Gesamtkonzept zwar in der „Wahlarena“ nicht berücksichtigt habe, ihr aber in anderen wahlbezogenen Sendungen ausreichend Gelegenheit böte, die Wählerschaft zu erreichen. Dem BSW kommt gegenwärtig keine den eingeladenen Parteien vergleichbare Bedeutung zu.

„Mit Blick auf die aktuellen Umfragewerte weisen die eingeladenen Parteien eine deutlich bessere Ausgangslage auf, die es rechtfertigt, überhaupt von einer „Chance“ auf eine künftige Kanzlerschaft auszugehen, während dies bei den kleineren Parteien mit einem deutlich niedrigeren Ausgangsniveau – der FDP, der Linken und dem BSW – nicht der Fall sei. Sie kämpfen primär darum, überhaupt in den Bundestag einzuziehen und nicht darum, den nächsten Kanzler zu stellen“, so das Verwaltungsgericht Köln.

Das Gericht betonte, dass der WDR bei redaktionellen Sendungen selbst entscheiden könne, welche Parteien eingeladen werden, basierend auf deren Bedeutung und Umfragewerten. Gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster Beschwerde eingelegt werden.

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