Marine Le Pen schuldig: Veruntreung von EU-Geldern droht Präsidentschaftstraum zu zerstören

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Marine Le Pen, Vorsitzende der rechtspopulistischen Partei Rassemblement National (RN), wurde heute vom Pariser Strafgericht wegen Veruntreung von EU-Geldern schuldig gesprochen. Das Urteil und das Strafmaß wurde vom Pariser Strafgericht (Tribunal correctionnel de Paris) gefällt und verkündet.

Das Gericht stellte fest, dass sie als EU-Abgeordnete vier Parlamentsassistenten unrechtmäßig für parteiinterne Aufgaben, wie Personenschutz und persönliche Assistenz, einsetzte. Der Schaden wird vom Gericht auf 2,9 Millionen Euro beziffert.

Neben Le Pen wurden acht weitere EU-Abgeordnete der rechtspopulistischen Partei Rassemblement National (RN) und ein Dutzend Assistenten verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre Haft, drei Jahre auf Bewährung und eine Geldstrafe von 300.000 Euro, wobei diese Strafen bei Berufung ausgesetzt würden

Der Vorwurf lautet, dass EU-Gelder über fiktive Assistentenverträge in die Parteikasse flossen. Ihr Vater, Jean-Marie Le Pen, der verstorbene Parteigründer, war ursprünglich ebenfalls angeklagt, wurde jedoch prozessunfähig erklärt. Er starb im Januar im Alter von 96 Jahren.

Besteht trotz des Urteils die Möglichkeit einer Kandidatur Marine Le Pens?

Das vom Gericht verkündete Strafmaß umfasst eine Haftstrafe von vier Jahren, wovon zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind und die anderen zwei Jahre mit einer elektronischen Fußfessel abgeleistet werden können, sowie eine Geldstrafe von 100.000 Euro.

Entscheidend für ihre mögliche Kandidatur ist jedoch, dass Marine Le Pen für fünf Jahre das passive Wahlrecht entzogen wurde, und diese Strafe sofort in Kraft tritt (exécution provisoire), wie vom Staatsanwalt gefordert.

Marine Le Pen wird gegen das Urteil Berufung einlegen. In Frankreich hat eine Berufung normalerweise aufschiebende Wirkung, aber aufgrund der sofortigen Geltung, der sogenannten „exécution provisoire“ bleibt das Wahlverbot trotz Berufung vorerst bestehen.

Fazit

    Das heutige Urteil schließt Le Pen derzeit von der Kandidatur 2027 aus, da das fünfjährige Wahlverbot sofort wirksam ist und bis mindestens 2030 gilt. Nur eine erfolgreiche Berufung, die das Verbot aufhebt oder verkürzt, könnte dies ändern. Angesichts der üblichen Dauer von Berufungsprozessen bleibt dies jedoch unsicher und zeitlich knapp.

    Aussichten

    Der sofortige Entzug des passiven Wahlrechts ist in Frankreich umstritten. Einige Juristen und Politiker argumentieren, dass ein sofortiges Wahlverbot die Demokratie einschränken könnte. Das heutige Urteil wird die Diskussion darüber weiter entfachen.

    Marine Le Pen und ihre Unterstützer sehen das Urteil als politisch motiviert, mit dem Ziel, sie von der Präsidentschaftswahl 2027 auszuschließen, bei der sie laut Umfragen eine aussichtsreiche Kandidatin war. Trotz der Berufung und ihrer Popularität könnte die sofortige Vollstreckung der Ineligibilität ihre politische Karriere erheblich beeinträchtigen.

    So wird in der Partei bereits Parteichef Jordan Bardella als möglicher Ersatzkandidat für 2027 gehandelt.

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