Schuldengesetz im Bundestag beschlossen: Grundgesetzänderung vor Bundesratsentscheidung

Das „Schuldengesetz“ hat den Bundestag passiert.

Erforderlich waren 489 Stimmen; mit 512 Ja-Stimmen wurde die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten erreicht. Insgesamt wurden 720 Stimmen abgegeben: 512 Ja-Stimmen und 207 Nein-Stimmen. Enthaltungen gab es keine. Die Änderungen am Grundgesetz müssen nun noch vom Bundesrat verabschiedet werden.

Dies war die letzte Sitzung des 20. Bundestages. Der 21. Bundestag, der am 23. Februar gewählt wurde, konstituiert sich am kommenden Dienstag.

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  • Berlin, Bundestag: Robert diam/pixabay