Urteil in Meppen: Hohe Haftstrafen nach brutalem Mordversuch im Wald

Am Freitag, den 7. März 2025, hat die 3. Große Strafkammer – zugleich Große Jugendkammer und Schwurgericht – des Landgerichts Osnabrück im Verfahren wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, erpresserischem Menschenraub, schwerem Raub und Freiheitsberaubung ihr Urteil verkündet.

Verurteilungen im Einzelnen

  • 24-jähriger Angeklagter: Schuldig des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, besonders schwerem Raub, erpresserischem Menschenraub und Freiheitsberaubung. Verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren und 6 Monaten.
  • Erster 20-jähriger Angeklagter: Schuldig derselben Straftaten. Unter Einbeziehung dreier weiterer Verurteilungen zu einer Einheitsjugendstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
  • Zweiter 20-jähriger Angeklagter: Schuldig der Beihilfe zum versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, besonders schwerem Raub, erpresserischem Menschenraub und Freiheitsberaubung. Unter Einbeziehung einer weiteren Verurteilung zu einer Einheitsjugendstrafe von 6 Jahren verurteilt.
  • Angeklagte: Schuldig der Beihilfe zum versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Beihilfe zum besonders schweren Raub, Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub und Freiheitsberaubung. Verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren.

Tatverlauf nach Feststellungen der Kammer

Die Kammer hält den von der Staatsanwaltschaft angeklagten Sachverhalt im Wesentlichen für erwiesen. Am 26. Mai 2024 lockten die Angeklagten das ihnen bekannte Opfer unter einem Vorwand in ein Waldstück bei Meppen. Ihr Ziel war es, dem Opfer eine „Abreibung“ zu verpassen, um es zum Verlassen der Stadt zu zwingen – unter anderem, weil sie vermuteten, es habe einen Diebstahl innerhalb ihrer Gruppe verraten. Im Waldstück quälten die Angeklagten die junge Frau über Stunden hinweg. Die drei männlichen Angeklagten entwendeten ihr unter Gewaltanwendung Wertgegenstände. Spätabends und in den frühen Morgenstunden des 27. Mai 2024 beschlossen sie, das Opfer zu töten. Zwei der männlichen Angeklagten fügten ihr hierzu weitere Verletzungen zu, unterstützt von den beiden anderen Angeklagten. In der Annahme, das Opfer sei tot, rollten die Haupttäter es in die Ems und verließen gemeinsam mit den anderen den Tatort.

Rollenverteilung und Mordmerkmale

Die Kammer sieht zwei der männlichen Angeklagten als Haupttäter des Mordversuchs, während der dritte männliche Angeklagte und die Angeklagte eine untergeordnete Rolle spielten und daher nur wegen Beihilfe verurteilt wurden. Als Mordmerkmal erkannte die Kammer die Absicht, die vorherigen Straftaten – die Quälereien und den Raub – zu vertuschen.

Strafmildernde und -erschwerende Umstände

Mildernd:

  • Der Mord wurde nicht vollendet.
  • Die Kammer nahm eine drogenbedingte Enthemmung durch vorangegangenen Betäubungsmittelkonsum an.
  • Für das Opfer waren keine besonders schweren Folgen feststellbar.
  • Der zu 6 Jahren verurteilte 20-Jährige und die Angeklagte waren geständig; ihre untergeordnete Rolle als Gehilfen wurde berücksichtigt.

Erschwerend:

  • Alle Angeklagten machten sich tateinheitlich mehrerer Straftaten schuldig.
  • Bei den Haupttätern wurde ihre zentrale Rolle sowie der Umstand gewertet, dass sie zum Tatzeitpunkt unter Führungsaufsicht bzw. Bewährung standen.
  • Bei den beiden 20-Jährigen flossen frühere Verurteilungen in die Einheitsjugendstrafen ein.

Rechtskraft und Rechtsmittel

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft, Nebenklägerin und Angeklagte können innerhalb einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

Bildquellen

  • Landgericht1: Bianka Specker