Zoo Osnabrück: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Andreas Busemann

Archivbild. Foto: Bianka Specker

Der Zoo Osnabrück wurde am 26.03.2025 darüber informiert, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück Anklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer Andreas Busemann wegen mehrerer mutmaßlicher Straftaten im Zusammenhang mit seinem früheren Dienstverhältnis erhoben hat.

Die Anklage umfasst den Vorwurf des Verstoßes gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz sowie der Untreue zum Nachteil der Zoo Osnabrück gGmbH.

Geschäftsführung und Aufsichtsrat sehen sich jedoch in ihrer juristischen Bewertung der festgestellten Sachverhalte insgesamt bestätigt. Sowohl die Entscheidung, den Vorgang den zuständigen Strafverfolgungsbehörden für weitere Ermittlungen zu übergeben als auch die fristlose Kündigung des Dienstverhältnisses im August 2024 waren aus Sicht der verantwortlichen Entscheidungsträger unumgänglich.

Die weiteren gerichtlichen Entscheidungen in dieser Sache bleiben nun abzuwarten, teilte der Zoo Osnabrück heute der Öffentlichkeit mit.