Erhöhte Waldbrandgefahr: Landkreis Osnabrück erlässt Verordnung

Aufgrund anhaltender Trockenheit und hoher Temperaturen besteht im Landkreis Osnabrück derzeit eine erhöhte Waldbrandgefahr. Der Landkreis ruft daher zu besonderer Vorsicht in Wäldern, Mooren und Heidegebieten auf.

Ab dem 11. April 2025 gilt eine Verordnung zur Verhütung von Waldbränden.

Besucher werden gebeten, im Wald und in der freien Natur umsichtig zu handeln – auch bei Freizeitaktivitäten. Rauchen ist in Wäldern grundsätzlich verboten. Waldbrände können zudem durch liegengelassene Glasflaschen, Scherben oder achtlos weggeworfene Zigarettenkippen, etwa aus Autofenstern, entstehen.

Die am 11. April 2025 in Kraft getretene Verordnung verbietet in Wäldern, Mooren und Heidegebieten das Grillen – auch auf ausgewiesenen Grillplätzen – sowie das Mitführen von Grillanzündern und Grillgeräten.

Fahrzeuge dürfen diese Gebiete nicht befahren und nur auf dafür vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden, ohne dass sie über trockenem Bewuchs stehen. Zufahrtswege zu Wäldern dürfen nicht blockiert werden, um Rettungseinsätze nicht zu behindern.

Im Notfall richtig handeln:

Wer einen Waldbrand bemerkt, sollte sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 alarmieren und dabei genaue Angaben zum Standort machen.

Die Verordnung zur Verhütung von Waldbränden im PDF-Format

Unterzeichnete-WaldbrandVO

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