
Die Stadt Osnabrück hat 24 Anträge für öffentliche Osterfeuer genehmigt. Zusätzlich gibt es vier weitere öffentliche Osterfeuer, die ohne Genehmigung stattfinden, da ausschließlich Kaminholz verwendet wird. Kleine Lagerfeuer in Feuerschalen oder Feuerkörben auf privaten Grundstücken sind ebenfalls genehmigungs- und anzeigefrei, sofern nur Kaminholzscheite genutzt werden.
Für öffentliche Osterfeuer gelten strenge Vorgaben: Die maximale Grundfläche beträgt 25 Quadratmeter, die Aufschichthöhe darf vier Meter nicht überschreiten. Erlaubt ist nur Gehölz- und Strauchschnitt mit einem Astdurchmesser von maximal 15 Zentimetern. Aus Tierschutzgründen muss das Brennmaterial einen Tag vor dem Abbrennen komplett umgeschichtet werden. Mindestabstände betragen je nach Brennplatzgröße bis zu 50 Meter zu Gebäuden und Wäldern sowie 15 Meter zu Einzelbäumen, Hecken und öffentlichen Verkehrsflächen. Das Abbrennen ist nur bei geeigneter Windstärke und ohne Waldbrandgefahr gestattet. Die Genehmigungsbescheide enthalten detaillierte Auflagen.
Eine Liste und einen Lageplan der genehmigten öffentlichen Osterfeuer finden Sie unter geo.osnabrueck.de/osterfeuer.
Polizei und Feuerwehr sind über die genehmigten Osterfeuer informiert. Unerlaubte Osterfeuer können eine Anzeige und Bußgelder nach sich ziehen.
Bildquellen
- Osterfeuer: Stefan Geisler