
Am Sonntagnachmittag, gegen 17:35 Uhr, ereignete sich in einem Bus der Linie M1 im Bereich der Hasestraße ein Vorfall, der einen Polizeieinsatz nach sich zog.
Ein Fahrgast wollte einem mutmaßlich alkoholisierten männlichen Fahrgast beim Aussteigen helfen und sprach ihn freundlich an. Daraufhin zeigte der junge Mann kurzzeitig eine Machete, die er bei sich trug. Der Fahrgast reagierte geistesgegenwärtig, schob den Heranwachsenden reflexartig von sich und verhinderte so eine mögliche Gefahrensituation.
Der Vorfall sorgte für erhebliche Verunsicherung im Bus, einige Fahrgäste reagierten emotional. Der junge Mann verließ anschließend den Bus und ging mit der Machete in Richtung Innenstadt.
Dank Zeugenhinweisen konnten Polizeikräfte den jungen Mann kurz darauf in der Kleinen Gildewart, nahe einem Hotel, stellen und kontrollieren. Die Machete wurde sichergestellt, und der junge Mann wurde in eine Klinik gebracht.
Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bedrohung wurde eingeleitet.
Anmerkung der Redaktion:
In Deutschland bezeichnet der Begriff „Heranwachsender“ im rechtlichen Kontext Personen, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben (§ 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz, JGG). Das bedeutet, Heranwachsende sind in der Regel 18 bis 20 Jahre alt. In diesem Alter können sie je nach Reife und Umständen entweder nach Jugendstrafrecht oder nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden.