Novum in der bundesdeutschen Geschichte: Merz verfehlt Kanzlerwahl im Bundestag im ersten Wahlgang

Heute stand die Wahl des Bundeskanzlers im Bundestag an. Es herrschte heitere und festliche Stimmung, zahlreiche hochrangige Gäste saßen auf der Tribüne, auch die Familie vom designierten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) war im Plenarsaal anwesend.

Die Politiker der zukünftigen Koalition aus CDU/CSU und SPD waren im feinsten Zwirn, denn heute sollten die Minister der neuen Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz vereidigt werden. Gestern hatten sie den 144 Seiten starken Koalitionsvertrag unterzeichnet.

An diesem 6. Mai sollten nach der Wahl von Merz zum Bundeskanzler die Minister ihre Ernennungsurkunden vom Bundespräsidenten erhalten und anschließend im Bundestag den Amtseid ablegen.

Doch es kam anders als geplant. Friedrich Merz (CDU) verfehlte im ersten Wahlgang die nötige Stimmenmehrheit. Er wurde nicht zum Kanzler gewählt. Von 630 Abegordneten hatten 621 ihre Stimme abgegeben, 1 war ungültig, 310 stimmten mit Ja, 307 mit Nein, 3 Enthaltungen.

Friedrich Merz verfehlte die nötige Mehrheit von 316 Stimmen, die auch im zweiten Wahlgang notwendig sein werden.

Versteinerte Miene bei Merz und bei den zukünftigen Ministern im Plenarsaal, mit dem Ergebnis hatte man wohl nicht gerechnet.

Novum in der deutschen Geschichte

In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist es bis heute noch nie vorgekommen, dass ein Kanzlerkandidat im ersten Wahlgang nach einer Bundestagswahl und erfolgreichen Koalitionsverhandlungen die erforderliche absolute Mehrheit verfehlte.

Das Scheitern Friedrich Merz im ersten Wahlgang am 6. Mai 2025 ist ein historisches Novum.

Bisher wurden alle Bundeskanzler sowie die Bundeskanzlerin Angela Merkel im ersten Wahlgang mit absoluter Mehrheit gewählt.

Bei Konrad Adenauers Wahl zum Bundeskanzler 1949 oder Helmut Schmidt 1976 war das Ergebnis jeweils denkbar knapp, mit genau einer Stimme Mehrheit, aber ein Scheitern im ersten Wahlgang ist bis zur Kanzlerwahl von Friedrich Merz nicht vorgekommen.

Wie geht es weiter?

Die Abstimmung im Deutschen Bundestag ist gemäß Artikel 63 des Grundgesetzes geheim. Die Namen der Abgeordneten, die gegen Merz gestimmt oder sich enthalten haben, werden daher nicht öffentlich bekanntgegeben.

Der Bundestag hat nun 14 Tage Zeit (bis spätestens 20. Mai 2025), um einen Bundeskanzler zu wählen. In dieser Phase ist weiterhin eine absolute Mehrheit (mindestens 316 von 630 Stimmen) erforderlich.

Es können theoretisch beliebig viele Wahlgänge stattfinden, und der Bundestag kann sowohl Merz erneut vorschlagen als auch andere Kandidaten nominieren.

Aktuell beraten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD über das weitere Vorgehen, da Merz trotz der Koalitionsmehrheit (CDU/CSU und SPD) von 328 Sitzen 18 Stimmen fehlten.

Es wird spekuliert, dass ein zweiter Wahlgang bereits am morgigen Mittwoch, 7. Mai 2025, stattfinden könnte. Die Koalition wird nun versuchen, ihre Mehrheit zu konsolidieren, aber das Scheitern im ersten Wahlgang deutet auf tiefe Spannungen hin.

Sollte die absolute Mehrheit in den nächsten 14 Tagen nicht erreicht werden, droht ein dritter Wahlgang mit relativer Mehrheit oder sogar Neuwahlen.