
Die für Samstag, den 28. Juni 2025, geplante Demonstration der Gruppe „Grundrechte Osnabrück“ findet nicht statt. Wie der Anmelder Peter zur Linde mitteilte, hat das Verwaltungsgericht Osnabrück den Eilantrag der Gruppe abgewiesen. „Das Gericht hat unsere Klage abgelehnt“, erklärte zur Linde.
Hintergrund der Klage war ein Versuch, per Eilverfahren die behördliche Untersagung der Demonstration aufzuheben. In solchen Eilsachen prüft das Verwaltungsgericht in einer schnellen summarischen Verhandlung, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Eine Klageabweisung erfolgt beispielsweise, wenn keine Dringlichkeit gegeben ist, die Hauptsacheklage offensichtlich aussichtslos erscheint, das Schutzinteresse des Antragstellers nicht überwiegt, formelle Fehler vorliegen oder die beantragte Maßnahme unverhältnismäßig wäre.
Die genauen Gründe für die Abweisung des Antrags durch das Verwaltungsgericht Osnabrück wurden nicht bekanntgegeben. Peter zur Linde zeigte sich enttäuscht, betonte jedoch, dass die Gruppe weiterhin für ihre Anliegen kämpfen werde. Ob die „Grundrechte Osnabrück“ weitere rechtliche Schritte in der Hauptsache planen, ist derzeit unklar.
Die Absage der Demonstration stellt einen Rückschlag für die Gruppe dar, die sich für Bürgerrechte und Freiheiten einsetzt. Weitere Entwicklungen in dieser Angelegenheit bleiben abzuwarten.
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