Historische Einigung: Hohenzollern-Kunstschätze dauerhaft für die Öffentlichkeit gesichert

Preußische Staatsbibliothek in Berlin: Symbol der Bewahrung von Kulturerbe durch die neue Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz. Foto: Bianka Specker

Die Einigung zwischen der öffentlichen Hand und dem Haus Hohenzollern ist wirksam. Nach der Zustimmung der Stiftungsräte der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) hat das Kuratorium der Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM) heute die letzte ausstehende Genehmigung erteilt.

Im Kern wird die gemeinnützige „Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz“ gegründet. Alle Objekte, deren Eigentum zwischen der öffentlichen Hand und dem Haus Hohenzollern umstritten war, gehen auf diese über. Die Stiftung bewahrt sie dauerhaft in den Sammlungen von SPSG, SPK und DHM für die Öffentlichkeit.

Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer: „Nach hundert Jahren haben wir einen Streit aus der Zeit des Übergangs von der Monarchie zur Republik im besten Einvernehmen beendet. Die Einigung ist ein historischer Erfolg, und zwar zuallererst für die Öffentlichkeit und Deutschland als Kulturnation.

Zahllose Kunstgegenstände, die für die Geschichte Brandenburgs, Preußens und damit Deutschlands von hoher Bedeutung sind, bleiben nun der Öffentlichkeit auf Dauer erhalten und bilden weiterhin Kernstücke unserer Museen und Schlösser. Dieser bleibende Rechtsfrieden setzt Kräfte frei, um die Sammlungen und ihre Geschichte noch besser für das Publikum zur Geltung kommen zu lassen.“

Weitere Stimmen zur Vereinbarung

Brandenburgs Kulturministerin Dr. Manja Schüle erklärt: „Ich freue mich, dass es uns gemeinsam mit allen Partnern gelungen ist, den Gordischen Knoten zu entwirren – nicht mit brachialer Gewalt und endlosen Rechtsverfahren, sondern mit einer klugen Lösung.

Entscheidend ist nicht die Frage, wem die Objekte gehören, sondern was mit ihnen geschieht. Die neue „Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz“ löst gleich mehrere Probleme: Sie sichert Objekte von großem kunsthistorischen Wert dauerhaft für die Öffentlichkeit. Sie schafft Rechtssicherheit für die Einrichtungen. Und sie ermöglicht wieder eine unbelastete, faktenorientierte Auseinandersetzung mit dem kulturellen, historischen, politischen Erbe der Hohenzollern als Teil unserer deutschen Geschichte.“

Berliner Senatorin für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Sarah Wedl-Wilson sagt: „Nachdem nun die Stiftungsräte unserer gemeinsam erzielten Einigung zugestimmt haben, sind wir den letzten wichtigen Schritt gegangen, um diesen ein Jahrhundert dauernden Streit dauerhaft zu befrieden.

Mit diesem Schritt ist die Zukunft zehntausender historisch bedeutender Objekte für die Öffentlichkeit in unseren Museen gesichert. Sie spielen für das Land Berlin eine zentrale identitätsstiftende Rolle: Durch sie bleibt die Geschichte unserer Stadt für zukünftige Generationen erfahrbar. Ich danke allen Mitwirkenden sehr, dass wir gemeinsam diesen historischen Moment erreicht haben.“

Prinz Georg Friedrich von Preußen erklärt: „Es war immer mein Ziel, unser gemeinsames Kulturerbe dauerhaft für die kunstinteressierten Bürger zu erhalten und öffentlich zugänglich zu machen. Die nun gefundene Lösung ist eine hervorragende Basis für eine neue Partnerschaft zwischen den staatlichen Kulturstiftungen und meiner Familie.“

Generaldirektor der SPSG Prof. Dr. Christoph Martin Vogtherr betont: „Durch die Errichtung der neuen Stiftung werden langjährige juristische Auseinandersetzungen mit unsicherem Ausgang vermieden. Die Bewahrung, Erforschung und Vermittlung dieser international bedeutenden Kulturgüter bleiben auf Dauer in der Verantwortung der drei öffentlichen Einrichtungen, die diese Objekte auch schon bislang betreut haben.

Die nun erzielte Einigung ermöglicht allen Beteiligten dauerhaft Rechts- und Planungssicherheit. Im künftigen Stiftungsvorstand werden wir die gute Zusammenarbeit mit der SPK und dem DHM fortsetzen und zugleich ein neues Band unserer drei großen Institutionen knüpfen können. Darauf freue ich mich sehr.“

Präsidentin der SPK Prof. Dr. Marion Ackermann erfreut: „Es ist ein historischer und es ist wirklich ein gemeinsamer Erfolg, zu dem der Bund, die Länder Berlin und Brandenburg sowie das Haus Hohenzollern und natürlich nicht zuletzt die betroffenen Einrichtungen gemeinsam beigetragen haben.

Es ging uns immer darum, im Sinne von Millionen von Museumsbesuchern zu agieren. Viele bedeutende Objekte sind mit dieser Vereinbarung für immer für die Öffentlichkeit gesichert. Die Zusammenarbeit mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg und dem Deutschen Historischen Museum wird naturgemäß auch künftig bei diesem historisch bedeutsamen Thema eine sehr enge sein. Darauf freue ich mich.“

Präsident der DHM Prof. Dr. Raphael Gross: „Für das Deutsche Historische Museum ist an dieser neuen Einrichtung vor allem wichtig, dass die zuvor strittigen Objekte auch künftig so präsentiert werden können, wie es unserer historisch-kritischen Perspektive entspricht. Insgesamt führt der Kompromiss dazu, dass künftig Wissenschaftler egal welche historische Perspektive sie einnehmen, dies ohne Sorge vor juristischen Auseinandersetzungen tun können.“

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Die neue Stiftung wird von einem Vorstand geleitet, der von einem Stiftungsrat überwacht wird.

Der Stiftungsrat ist für grundsätzliche Entscheidungen zuständig und besteht aus neun Mitgliedern:

  • sechs Vertretern der öffentlichen Hand (je einer vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, dem Bundesministerium der Finanzen, den Berliner Senatsverwaltungen für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie für Finanzen, den Brandenburger Ministerien für Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie für Finanzen und Europa)
  • und drei Vertretern des Hauses Hohenzollern (Georg Friedrich Prinz von Preußen und zwei von ihm benannte Personen).

Der Stiftungsvorstand setzt sich aus der Präsidentin der SPK, dem Generaldirektor der SPSG und dem Präsidenten des DHM zusammen, die ihr Amt ehrenamtlich ausüben. Der Stiftungsrat beschließt mit einfacher Mehrheit, wobei die Stimmen der öffentlichen Hand einheitlich abgegeben werden. Mit zwei Dritteln der Stimmen kann die öffentliche Hand Entscheidungen verhindern.

Die bürgerlich-rechtliche Stiftung verfolgt den Zweck, die eingebrachten Kunstgegenstände zu bewahren, und unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landes Brandenburg. Ihr Vermögen umfasst die Kunstgegenstände sowie eine Liquiditätsreserve von 20.000 Euro, die von der öffentlichen Hand zu gleichen Teilen eingebracht wird. Bei einer Auflösung der Stiftung geht das Vermögen an SPSG, SPK und DHM über.

Mit der Einigung sind alle Ansprüche des Hauses Hohenzollern gegen die öffentliche Hand abgegolten. Der Einigung vorausgegangen waren intensive Gespräche im Oktober 2024 zwischen Georg Friedrich Prinz von Preußen, der öffentlichen Hand und den Leitungen von SPSG, SPK und DHM. Vor Beginn der Gespräche hatte das Haus Hohenzollern alle offenen Klagen zurückgezogen.

Rahmenvertrag, Stiftungsgeschäft und Satzung der „Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz“ sind hier abrufbar:

https://kulturstaatsminister.de/dokumente-zur-stiftung-hohenzollernscher-kunstbesitz

Bildquellen

  • Preussische Staatsbibliothek: Bianka Specker