Niedersachsen führt Hitzefrei auch für Sekundarstufe II und Berufsschulen ein

In Niedersachsen nehmen extreme Hitzeereignisse im Sommer zu, so das Niedersächsische Kultusministerium.

So angenehm warme Sommertage sein können, so belastend sind sie oft für viele Menschen. Vor diesem Hintergrund passt das Niedersächsische Kultusministerium die Regelungen für Hitzefrei an.

Bisher konnten Schulleitungen gemäß Erlass nur für Klassen an Grundschulen und der Sekundarstufe I Hitzefrei gewähren, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wurde und alternative Unterrichtsformen nicht mehr sinnvoll erschienen.

Nun können Schulen auch für die Sekundarstufe II Hitzefrei geben. Entscheidend sind dabei die Bedingungen vor Ort, wobei das körperliche Wohl aller Beteiligten oberste Priorität hat.

Mit dieser Anpassung reagiert das Kultusministerium auch auf Anregungen des Landesschülerrats und der Schulen.

Kultusministerin Julia Willie Hamburg erläutert:

„Mit den neuen Regelungen zu Hitzefrei ermöglichen wir es den allgemein bildenden Schulen, die Entscheidung über Unterrichtsausfall bei hohen Temperaturen auch an der Sekundarstufe II zu treffen. Wir überlassen es den Schulleitungen vor Ort zu entscheiden, ob die Klassenräume noch eine vertretbare Temperatur haben, bei der normaler Unterricht stattfinden kann.

Die Schulen können abwägen: Ist das Gebäude überhitzt, oder kühlen Dämmung und Verschattung die Räume ausreichend? Wann können Aufgaben auch zu Hause erledigt werden, und wann ist Präsenzunterricht – etwa kurz vor wichtigen Klausuren – erforderlich? Wir geben bewusst keine maximale Außentemperatur vor, denn entscheidend sind die Temperaturen in den Räumen. Diese können je nach Gebäude trotz gleicher Außentemperatur sehr unterschiedlich sein. Hitzefrei bleibt daher eine Einzelfallentscheidung der Schulleitung.“

Das Kultusministerium hat dazu am Freitag, dem 27.06.2025, einen Vorgriffserlass an die Schulen herausgegeben. Die neuen Regelungen gelten damit ab sofort. Auch an Berufsschulen sollen Schulleitungen künftig diese Handlungsspielräume nutzen können, um die beste Entscheidung für ihre Schulgemeinschaft zu treffen.

Für öffentliche berufsbildende Schulen ist jedoch zunächst eine Anhörung geplant. Hamburg betont: „Bis zum Inkrafttreten dieser Neuregelung geben wir den öffentlichen berufsbildenden Schulen die Möglichkeit, die neuen Regelungen schon jetzt auf freiwilliger Basis anzuwenden.“

Die Änderungen im Überblick:

  • Hitzefrei ist nun auch in der Sekundarstufe II an allgemein bildenden Schulen möglich.
  • Hitzefrei ist auch in vollzeitschulischen Bildungsgängen an öffentlichen berufsbildenden Schulen möglich, die nicht zu einem Berufsabschluss führen.
  • In Bildungsgängen an öffentlichen berufsbildenden Schulen, die zu einem beruflichen Abschluss führen, kann der Unterricht bei zu großer Hitze als Distanzunterricht oder in Form selbstorganisierten Lernens fortgeführt werden. Zudem ist Hitzefrei nach fünf Unterrichtsstunden möglich.

Hintergrund:

Bisher konnten nur Schulleitungen von Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I Hitzefrei gewähren, wenn der Unterricht durch hohe Raumtemperaturen erheblich beeinträchtigt war und andere Unterrichtsformen nicht sinnvoll erschienen. Die Änderungen für allgemein bildende Schulen treten am 27.06.2025 in Kraft. Berufsbildende Schulen können den geänderten Erlass bis zum Abschluss des Anhörungsverfahrens freiwillig anwenden. Der entsprechende Entwurf wird am heutigen Tag in die Anhörung gegeben.

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  • Sommer, Hitze: stux