
Durch das sogenannte „Kirchenasyl“ werden in Deutschland jährlich Tausende Abschiebungen rechtsstaatswidrig verhindert.
Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, macht deutlich, dass sich ein Rechtsstaat dies nicht bieten lassen dürfe und daher die Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie den Kirchenvertretern zum Kirchenasyl sofort beendet werden müsse.
„Deutschland ist ein Rechtsstaat, wenn auch mit sich schlecht entwickelnder Tendenz. Das sogenannte Kirchenasyl untergräbt diesen und ermöglicht tausenden Menschen, in Deutschland zu bleiben, die längst unser Land hätten verlassen müssen.
Als AfD fordern wir, diese schändliche Praxis zu beenden:
Einen entsprechenden Antrag hat die AfD-Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode bereits in den Deutschen Bundestag eingebracht (Drucksache 20/13769) und wird dies auch in der aktuellen erneut tun. Wer kein Recht hat, in Deutschland zu bleiben, der muss das Land verlassen.“
Kommentar der Herausgeberin Bianka Specker
Kirchenasyl verhindert tatsächlich jährlich Tausende Abschiebungen, wie im Jahr 2024 mit 2.386 Fällen, die Tendenz ist steigend.
Die Bezeichnung „rechtsstaatswidrig“ ist jedoch eher als Wertung zu verstehen, da Kirchenasyl in einer rechtlichen Grauzone operiert. Es gibt keine gesetzliche Grundlage. Die Kirchen kooperieren aber oft mit Behörden, z. B. durch Dossier-Übergabe an das BAMF seit 2015.
Es wird selten strafrechtlich verfolgt, und Behörden tolerieren es häufig aus Respekt vor der Tradition, obwohl das Oberlandesgericht München 2018 klarstellte, dass Kirchenasyl keinen rechtlichen Schutz bietet. Die Debatte ist polarisiert: Kritiker sehen einen Missbrauch des Asylsystems, Befürworter einen notwendigen Schutz vor ungerechten Abschiebungen.
Bildquellen
- Stephan Brandner: AfD, Alternative für Deutschland