
Die Bundesregierung hat eine erhebliche Erhöhung der Filmförderung beschlossen: Ab 2026 stehen 250 Millionen Euro für den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fund (GMPF) bereit, womit sich das Fördervolumen nahezu verdoppelt.
Zusammen mit Mitteln der jurybasierten kulturellen Filmförderung und der Filmförderungsanstalt stellt der Bund künftig rund 310 Millionen Euro zur Verfügung. Ergänzt werden diese durch Fördermittel der Länder.
Das Kabinett verabschiedete heute den Regierungsentwurf für den Bundeskulturetat 2026, der dieses Förderniveau als Basis für die Weiterführung der Filmförderung über 2026 hinaus festlegt. In Kombination mit der bestehenden Förderquote von 30 Prozent wird eine Anreizförderung geschaffen, die Produzenten langfristige Planungssicherheit bieten soll.
Medienstaatsminister Wolfram Weimer plant zudem die Vorlage eines Investitionsverpflichtungsgesetzes und eine Branchenanhörung.
„Wir brauchen mehr Blockbuster und Serienhits made in Germany. Diese Reform ist der Soundtrack zum Aufbruch. Die Filmförderfonds werden jetzt international konkurrenzfähig ausgestattet“, sagte Weimer. „Gleichzeitig flankieren wir dieses große Plus bei der Förderung mit einer Investitionsverpflichtung für Mediendienste-Anbieter.“
Er lobte die Zusammenarbeit mit Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: „Gemeinsam haben wir es innerhalb der ersten 100 Tage Regierungsarbeit geschafft, den lähmenden Knoten in der deutschen Filmförderung zügig aufzulösen. Die Filmbranche kann nun verlässlich planen und mehr in Deutschland produzieren.“
Bundesfinanzminister Klingbeil erklärte: „Deutschland hat eine großartige Filmszene. Wir wollen ein Top-Standort für Film- und Serienproduktionen sein, die international erfolgreich sind. Deshalb stärken wir die Filmproduktion in Deutschland: mit höherer Filmförderung, verbunden mit Anreizen für Produzenten und Investitionsverpflichtungen für Mediendienste-Anbieter.
Die Filmförderung ist sehr gut investiertes Geld in die Kultur in Deutschland.“
Mit diesen Beschlüssen wird die in der vergangenen Legislaturperiode begonnene Filmreform abgeschlossen, die das reformierte Filmförderungsgesetz (FFG), die jurybasierte kulturelle Filmförderung, die neue Anreizförderung und die Investitionsverpflichtung umfasst. Damit will die Bunderegierung die Voraussetzungen für einen international wettbewerbsfähigen Filmstandort Deutschland schaffen.