
In der Regierungsbefragung im Bundestag stellte die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) eine provokante Frage zur Wahl einer Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht.
Von Storch fragte, ob Merz die Wahl der Kandidatin mit seinem Gewissen vereinbaren könne, Frauke Brosius-Gersdorf ins Bundesverfassungsgericht zu wählen, bei der die Menschenwürde nicht gelte, bevor ein Mensch geboren wird, die einem 9-Monate alten Baby zwei Minuten vor der Geburt die Menschenwürde abspreche: „Und das wohlwissend, dass sie schon schon bald über den Paragraphen 218 entscheiden wird?“
Die Antwort von Merz sorgte für Aufsehen: Zunächst wich er der Frage von Frau von Storch aus und sagte: „Über die Tragweite und die Reichweite von Artikel 1 Satz 1 unseres Grundgesetzes, Frau von Storch, würde ich bei anderer Gelegenheit dann gerade mit ihnen gerne mal diskutieren. Aber auf ihre hier gestellte Frage, ist meine ganz einfache Antwort: Ja.“
Die Bundestagsabgeordnete und Volljuristin Beatrix von Storch schrieb daraufhin auf X:
„Danke an Friedrich Merz. Für diese klare, unmissverständliche Antwort auf meine Frage: Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, Frauke Brosius-Gersdorf, eine linksradikale Juristin ins Bundesverfassungsgericht zu wählen, die einem 9-Monate alten Baby eine Minute vor der Geburt die Menschenwürde abspricht. Und das wohlwissend, dass genau diese Frau schon bald über das Thema Lebensschutz im Verfassungsgericht entscheiden wird. Seine Antwort ist: „Ja!“
Wenn es dagegen in der CDU/CSU jetzt keinen Aufstand gibt, ist die Partei moralisch erledigt und sollte nun endgültig das C aus dem Namen streichen.“
Wir baten die Deutsche Bischofskonferenz und das Bistum Osnabrück um eine Stellungnahme zur derzeit geführten Diskussion um die Besetzung der Richterstellen am Bundesverfassungsgericht.
Beide verwiesen auf die Äußerung des Leiters des Katholischen Büros in Berlin, Jüsten, der in der vergangenen Woche erklärte:
„Es sei Aufgabe der Politik, für die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts Sorge zu tragen“, sagte Jüsten am Rande einer Pressekonferenz am Mittwoch in Berlin. „Es sei aber kein Geheimnis, dass die Kirche bei der Regelung von Abtreibungen verfassungsrechtliche Positionen für ein abgestuftes Lebensschutzkonzept nicht teilt. Auch die Menschenwürde des ungeborenen Lebens stelle sie nicht infrage.“
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- Berlin, bundestag: PixelAnarchy/pixabay