Osnabrück führt zum 1. Oktober 2025 Beherbergungssteuer ein

Die Stadt Osnabrück führt ab dem 1. Oktober 2025 eine Beherbergungssteuer ein, um wichtige städtische Aufgaben in den Bereichen Tourismus, Kultur und Infrastruktur zu finanzieren.

Damit folgt Osnabrück dem Beispiel vieler anderer Kommunen, die bereits eine solche Abgabe erheben.

Was bedeutet das für Gäste und Beherbergungsbetriebe?

Die Beherbergungssteuer beträgt 3,5 % des Übernachtungspreises und wird in allen Beherbergungsbetrieben im Stadtgebiet erhoben. Gäste sind verpflichtet, die Steuer zu zahlen, während die Betriebe den Betrag einziehen und an die Stadt Osnabrück abführen müssen.

Diese Regelung ist in einer Satzung verankert, die der Stadtrat am 1. Juli 2025 beschlossen hat.

Digitale Abwicklung über das Serviceportal

Die Erhebung der Steuer erfolgt digital über das Serviceportal der Stadt Osnabrück. Beherbergungsbetriebe können dort nach einmaliger Anmeldung:

Betriebe können bereits jetzt ihre Stammdaten im Serviceportal erfassen. Die erste Steuererklärung für das 4. Quartal 2025 ist bis spätestens 15. Januar 2026 einzureichen. Anschließend erhalten die Betriebe einen Steuerbescheid mit Angaben zur Steuerhöhe und den Zahlungsmodalitäten.

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