
Im Rahmen eines Eilbeschlusses bezüglich einer in Münster stattfindenden Rechten-Demo am Samstag hat das Verwaltungsgericht Münster die Einschätzung der Polizei zum paramilitärischen Auftreten rechter Demonstranten am 5.7. bestätigt.
Die Polizei hatte am 5. Juli 2025 den Aufzug gestoppt, weil durch Marschformationen und das Tragen von Fahnen im Gesamtbild nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts die Erinnerung an national-sozialistische Aufzüge geweckt worden war.
Auf der Grundlage vorliegenden Bildmaterials der Versammlung kommt das Verwaltungsgericht zu der Einschätzung, dass das äußere Erscheinungsbild nach summarischer Prüfung objektiv geeignet war, Militanz zu symbolisieren und den Eindruck von Gewaltbereitschaft vermittelt hat.
Das Gesamtgepräge der Versammlung habe die Erinnerung an nationalsozialistische Aufmärsche geweckt und dadurch andere Bürger eingeschüchtert, so das Verwaltungsgericht.
Der Versammlungsanzeiger für die Rechten-Demo hatte versucht, beim Verwaltungsgericht einen Beschluss gegen eine beschränkende Verfügung der Polizei zu erwirken, die das Auftreten in paramilitärischer Form untersagt.
Dem gab das Gericht nicht statt. Hinsichtlich der von der Polizei avisierten Beschränkung der Anzahl von Flaggen im Aufzug verwies das Verwaltungsgericht Münster auf die Prüfung der Gleichartigkeit der Flaggen und deren Gesamtwirkung. Eine Beschränkung ist möglich, wenn es sich um eine Vielzahl im Wesentlichen gleichartiger Fahnen handelt.
Die Wirkung der Fahnen wird deshalb morgen von eingesetzten Kräften detailliert überprüft.
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- Gericht, Hammer: Inactive_account_ID_249/pixabay