AfD-Bundesverband reicht Verfassungsbeschwerde im „Verdachtsfall“-Verfahren ein

Die Alternative für Deutschland (AfD) hat am heutigen Tag eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um gegen ihre Einstufung als „Verdachtsfall“ durch den Verfassungsschutz zu klagen.

Diese Einstufung erlaubt es dem Verfassungsschutz, die Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten, da tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen.

Die Beschwerde richtet sich gegen einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 2025, das die Nichtzulassung einer Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW in Münster vom 13. Mai 2024 bestätigte (BVerwG 6 B 23.24). Das OVG NRW hatte die Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“ für rechtmäßig erklärt.

Die AfD sieht darin jedoch schwerwiegende Grundrechtsverletzungen, insbesondere der Meinungsäußerungsfreiheit ihrer Mitglieder, sowie Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien wie das Recht auf den gesetzlichen Richter. In einer umfangreich begründeten Verfassungsbeschwerde legt die Partei dar, dass die Entscheidung des OVG Münster „legale Äußerungen als angeblich verfassungsfeindlich sanktionierte“.

Die AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Dr. Alice Weidel erklärten hierzu:

„Die Entscheidung des OVG NRW in Münster kann in einem Rechtsstaat keinen Bestand haben, zumal sie letztlich selbst einen erheblichen Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit unserer Mitglieder bedeutet und legale Äußerungen als angeblich verfassungsfeindlich sanktionierte. Da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht abgeholfen hat, ist nun der Weg der Verfassungsbeschwerde zu beschreiten. Die AfD wird alle ihr in einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mittel ausnutzen, um sich und vor allem ihre Mitglieder vor diesen haltlosen staatlichen Beschimpfungen des Verfassungsschutzes zu beschützen.“

Der Rechtsstreit um die Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“ läuft bereits seit 2019. Parallel dazu ist ein weiteres Verfahren von Bedeutung: Im Mai 2025 wurde die AfD vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, was jedoch gerichtlich noch nicht abschließend geklärt ist.

Die nun eingereichte Verfassungsbeschwerde markiert einen weiteren Schritt der AfD, sich gegen die Maßnahmen des Verfassungsschutzes zu wehren und ihre Position vor dem Bundesverfassungsgericht durchzusetzen.

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