
Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz: Individuelle Wünsche und würdevolles Abschiednehmen vereinbart
Der rheinland-pfälzische Landtag hat in seiner heutigen Sitzung ein neues Bestattungsgesetz verabschiedet. „Nach über 42 Jahren haben wir einen neuen Rahmen geschaffen, der individuelle Vorstellungen und Wünsche der Menschen im Land mit einem würdevollen Abschiednehmen in Einklang bringt. Viele Menschen wollen sich mit dem Gedanken auseinandersetzen, was mit ihnen nach ihrem Ableben geschieht“, betonte Gesundheitsminister Clemens Hoch im Plenum.
Kern des Gesetzes ist die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten schriftlich festzulegen, welche Bestattungsform nach dem Tod gewünscht wird. Eine hierzu beauftragte Person setzt diesen Wunsch um. „Wer keine neue Bestattungsform für sich wählt oder dieses nicht im Vorfeld schriftlich erklärt, der kann wie bisher auch in einem Sarg oder einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden“, erklärte Hoch.
Das Gesetz bewahrt die traditionelle Friedhofskultur und schafft gleichzeitig Raum für individuelle Bestattungsformen. Es tritt voraussichtlich im Oktober 2025 in Kraft, begleitet von einer noch zu erarbeitenden Durchführungsverordnung. Eine Evaluation ist in etwa fünf Jahren geplant.
Neue Bestattungsoptionen
Das Gesetz ermöglicht es, die Asche eines Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen, sie zu einem Erinnerungsstück wie einem Schmuckstein oder einer Keramik verarbeiten zu lassen, außerhalb eines Friedhofs zu verstreuen oder in den vier großen Flüssen Rhein, Mosel, Lahn und Saar zu bestatten. Zudem wird die Sargpflicht bei Erdbestattungen aufgehoben, sodass nun auch eine Tuchbestattung aus nicht-religiösen Gründen möglich ist.
Unterstützung für „Sternenkinder“
Ein besonderes Anliegen des Gesetzes ist die Unterstützung von Eltern, deren Kinder tot zur Welt kommen. Bisher galten Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit weniger als 500 Gramm geboren wurden, als Fehlgeburten. Künftig werden sie als „Sternenkinder“ anerkannt.
„Damit erhalten Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder auch würdevoll zu beerdigen, und sie bekommen die Unterstützung, die sie in ihrem Trauerprozess brauchen. Wir schaffen einen rechtlichen Rahmen, der es den Eltern erlaubt, ihr Kind im Falle des gleichzeitigen oder zeitnahen Versterbens eines Elternteils, wie anlässlich eines Unfalls oder medizinischen Notfalls, gemeinsam mit dem verstorbenen Elternteil in einem Grab beerdigen zu lassen. Wir wollen dazu beitragen, den Eltern einen Raum für Trauer und Erinnerung zu geben“, so Gesundheitsminister Hoch.
Weitere Änderungen
Neben individuellen Bestattungsformen und der Finanzierung dauerhafter Ehrengräber für im Auslandseinsatz verstorbene Bundeswehrsoldaten bringt das Gesetz Verbesserungen im Leichenschauwesen.
Die Qualität der Leichenschau wurde von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden wiederholt hinterfragt. Daher regelt das Gesetz nun die verschiedenen Untersuchungsarten (Leichenschau, Obduktion, anatomische Sektion), deren Durchführung sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten präziser.
Für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr wird eine Obduktionspflicht eingeführt, wenn die Todesursache nicht eindeutig geklärt ist. Dies dient der Aufklärung möglicher Tötungsdelikte, da Fremdverschulden, etwa bei einem Schütteltrauma, oft nur durch eine Obduktion festgestellt werden kann. Um unnötige Obduktionen zu vermeiden, wird eine zweite Leichenschau als Kontrollmaßnahme vorgeschaltet.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum neuen Bestattungsrecht finden Sie hier: Bestattungsgesetz.
Bildquellen
- Bestattung: Gerd Altmann