
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Urteil (III ZR 180/24) entschieden, dass für etwaige Aufklärungs- oder Behandlungsfehler bei Corona-Schutzimpfungen, die bis zum 7. April 2023 in Vertragsarztpraxen durchgeführt wurden, grundsätzlich eine Amtshaftung des Staates gilt und keine persönliche Haftung der Ärzte.
Hintergrund des Verfahrens
Ein Kläger hatte eine Allgemeinmedizinerin auf Schadensersatz verklagt, da er nach einer Booster-Impfung gegen SARS-CoV-2 am 15. Dezember 2021 eine Herzerkrankung entwickelte. Er machte geltend, die Impfung sei fehlerhaft durchgeführt und er unzureichend aufgeklärt worden. Dadurch seien seine kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt und er könne seinen Beruf nicht mehr ausüben.
Er forderte ein Schmerzensgeld von mindestens 800.000 Euro sowie die Feststellung der Haftung für materielle und immaterielle Schäden.
Die Klage war in den Vorinstanzen erfolglos. Der Kläger legte Revision ein, die der Bundesgerichtshof nun zurückwies.
Die Entscheidung
Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass Ärzte, die bis zum 7. April 2023 Corona-Schutzimpfungen gemäß der Coronavirus-Impfverordnung vornahmen, in Ausübung eines öffentlichen Amtes handelten. Damit greife nach Art. 34 GG die Amtshaftung des Staates, nicht die persönliche Haftung der Ärzte.
Das Gericht begründete dies damit, dass die Impfungen Teil einer hoheitlichen Aufgabe waren. Sie dienten nicht nur dem individuellen Gesundheitsschutz, sondern auch der Bekämpfung der Corona-Pandemie und der Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen.
Die Ärzte waren in die staatliche Impfkampagne eingebunden und handelten als „Verwaltungshelfer“ mit stark eingeschränktem Entscheidungsspielraum, da die Durchführung der Impfungen gesetzlich geregelt war.
Zudem wies das Gericht auf den hoheitlichen Charakter der Impfkampagne hin, da die Impfung zeitweise mit Zugangs- und Kontaktbeschränkungen verknüpft war, etwa durch Testnachweise oder Tätigkeitsverbote für Ungeimpfte.
Ergebnis
Die Entscheidung klärt, dass Ärzte, die Corona-Schutzimpfungen bis April 2023 durchführten, nicht persönlich für etwaige Schäden haften. Stattdessen trägt der Staat die Verantwortung. Das Urteil unterstreicht die besondere Rolle der Impfkampagne als staatliche Maßnahme zur Pandemiebekämpfung.