Ministerpräsidenten der Länder stimmen neuem Rundfunkbeitrag zu

Als gestern die Ministerpräsidenten zusammen saßen, konnten sie sich Bund und die 16 Länder nicht auf Schulschließungen einigen. Aber was anderes wurde schnell durchgewunken: Der Rundfunkbeitrag soll von 17,50 Euro auf 18,36 Euro (ab 2021) steigen: Die Ministerpräsidenten fassten gestern einen Beschluss zu einem #Entwurf, wie nun die Staatskanzlie Rheinland-Pflaz mitteilte. Nur das Land Sachsen-Anhalt enthielt sich.

Ministerpräsidenten der Länder stimmen neuem Rundfunkbeitrag zu 

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben einer Anhebung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf dann 18,36 Euro im Monat zugestimmt. Sie folgten damit einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). „Der Beitrag ist elf Jahre lang nicht erhöht worden. Und die Regierungschefinnen und –chefs der Länder haben von den Rundfunkanstalten große Sparmaßnahmen eingefordert. Gleichzeitig stehen die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit der digitalen Transformation und weiteren Investitionen vor großen Herausforderungen“, sagte die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsidentin Malu Dreyer, im Anschluss an die Konferenz in Berlin.

Nach dem heutigen Beschluss erfolgt die Vorunterrichtung der Landtage in den 16 Bundesländern. Anschließend wollen die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den Änderungsstaatsvertrag bis zur Ministerpräsidentenkonferenz im Juni 2020 unterzeichnen. Danach steht dann die Ratifizierung durch die Landtage an. Ministerpräsidentin Malu Dreyer warb ausdrücklich für die Umsetzung der Beitragsempfehlung. „Wir kommen damit unseren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen nach und stellen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter zukunftssicher auf. Seine Bedeutung für unser demokratisches System und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft ist groß“, so die Ministerpräsidentin.

Wenn die Landtage die Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags billigen, kann er am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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