
Die Vorlage für den Tagungspunkt wurde nun im Ratsinformationssystem der Stadt Osnabrück veröffentlicht. Wir zitieren:
„Auf die ausgeschriebene Stelle des Vorstandes für Bauen und Umwelt sind insgesamt 10 regionale und überregionale Bewerbungen bei der Stadt Osnabrück eingegangen. Es haben sich nur Männer beworben.
Nach den auch für die Besetzung von Wahlbeamtenstellen geltenden Grundsätzen der Bestenauslese nach Art. 33 Absatz 2 Grundgesetz und unter Berücksichtigung aller sonstigen gesetzlichen Regelungen wurde nach einer umfangreichen Prüfung und Bewertung der Qualifizierungen der Bewerber eine Vorauswahl getroffen.
Fünf Bewerber wurden anschließend zu dem Auswahlverfahren eingeladen, zwei Bewerber haben ihre Teilnahme an dem Verfahren abgesagt. An dem Auswahlgespräch am 19. September 2020 nahmen folgende Personen teil:
Herr Wolfgang Griesert, Oberbürgermeister
Herr Michael Klesse, Fachbereichsleitung Personal und Organisation
Herr Dr. Fritz Brickwedde, CDU-Fraktion
Herr Frank Henning, SPD-Fraktion
Herr Volker Bajus, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Frau Giesela Brandes-Steggewentz, Fraktion die Linke
Herr Dr. Ralph Lübbe, Unabhängige Fraktion Osnabrück
Herr Wulf-Siegmar Mierke, Unabhängige Wählergemeinschaft Frau Katja Weber-Khan, Gleichstellungsbeauftragte
Das Auswahlgespräch fand unter fachlicher Begleitung von Herrn Dr. Stefan Reinicke von der externen und im kommunalen Umfeld erfahrenen Beratungsfirma Stefan Reinecke Consulting statt.
Es beinhaltete für alle Bewerber folgenden standardisierten Ablauf. Das Auswahlverfahren begann mit einem strukturierten Interview, gefolgt von einer Strategiepräsentation und dem zweiten Teil des strukturierten Interviews. Anschließend erhielten die Politikvertreter und – Vertreterinnen die Möglichkeit, den Bewerbenden Fragen zu stellen.
Die Bewerbenden wurden in folgenden Anforderungsdimensionen beobachtet und bewertet:
- – Leidenschaft und persönliche Wirkung
- – Analyse- und Strukturierungsfähigkeit
- – Strategiekompetenz und Innovationskraft
- – Ziel- und ergebnisorientierte Steuerungskompetenz
- – Kooperations- und Konfliktfähigkeit
- – Führungskompetenz und Empathie
- – Entscheidungsfähigkeit und Verhandlungsgeschick
- – Loyalität und Integrität
- – Veränderungsbereitschaft
Nach §109 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) obliegt es dem Oberbürgermeister, der Vertretung ein/-e Bewerber/-in als Beamtin/Beamter auf Zeit nach § 108 NKomVG für acht Jahre vorzuschlagen.
Im Ergebnis des Auswahlgesprächs kristallisierte sich unter den drei Bewerbern, dem erfolgsrelevanten Kompetenzprofil entsprechend, Herr Otte als geeignetster bzw. bester Bewerber heraus. Herr Otte erreichte in sämtlichen 9 Dimensionen die Anforderungen an das Zielprofil und konnte in allen 9 Dimensionen seine Geeignetheit für diese Stelle sichtbar machen.
Seine Stärken wurden insbesondere in der Analyse- und Strukturierungsfähigkeit, den Merkmalen Leidenschaft und persönliche Wirkung sowie der Strategiekompetenz und Innovationskraft deutlich. Vor diesem Hintergrund schlage ich der Vertretung Herrn Frank Otte zur Wahl zum Stadtrat (Vorstand für Bauen und Umwelt) vor. Gemäß § 67 NKomVG erfolgt die Wahl schriftlich; liegt allerdings, wie vorgeschlagen, nur ein Wahlvorschlag vor, kann – wenn niemand widerspricht – durch Zuruf gewählt werden. Auf Verlangen eines Mitglieds der Vertretung ist geheim zu wählen.
Herr Otte ist gewählt, wenn die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung für ihn gestimmt hat.
gez.
Wolfgang Griesert“
Quelle: https://ris.osnabrueck.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1015191
OttesWiederwahlBildquellen
- Stadtbaurat Frank Otte: Bianka Specker