Digitaler Impfnachweis: Die Voraussetzungen liegen noch nicht flächendeckend vor

Am vergangenen Mittwoch hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die flächendeckende Einführung des digitalen Impfpasses in Deutschland angekündigt. Per Smartphone-App soll so belegt werden können, dass eine Person bereits geimpft worden sei.

Ab Montag den 14. Juni soll man sich den digitalen Nachweis seines Impfschutzes nachträglich ausstellen lassen können, aber leider scheinen die Daten und die Technik noch auf dem Weg zu den Apothekern zu sein – zudem liegen bei vielen Impfärzten auch keine Barcodes vor, die eingescannt werden könnten. Statt dessen glühen wieder die Drähte bei den niedergelassenen Ärzten und den Apothekern, die sich mit diesen Fragen auseinandersetzen sollen, obwohl die Voraussetzungen noch nicht vorliegen.

Der Impfung und nicht telefonischen Voranfragen sollte daher Priorität eingeräumt werden.

„Meldungen, wonach der digitale Impfpass ab Montag flächendeckend zur Verfügung steht, sind leider falsch, auch das Ausstellen der Impfzertifikate wird in den ersten Arztpraxen im Laufe der kommenden Wochen möglich sein. Wir sind mit der Koordination und den Impfungen selbst sehr gut ausgelastet – warum müssen wir uns jetzt schon wieder mit den unausgereiften Plänen des Gesundheitsministeriums auseinandersetzen obwohl die Systemvoraussetzungen noch nicht gegeben sind? Auch bei der Honorierung von 2 € bis 6 € bzw. 18 Euro für Fremdpatienten ist nicht von einer kostendeckenden Lösung zu sprechen.“ so Dr. Steffen Grüner, Vorsitzender der Ärztekammer Osnabrück