BOB muss sich für Pop up-Parkplatzveranstaltung beim Ordnungsamt rechtfertigen – Neuer Pop up-Parkplatz Samstag auf dem Rathausplatz  

BOB Aktion vom 7.August, erklärtes Ziel: Gute Erreichbarkeit der Stadt für alle Bürger.

Nachdem der Bund Osnabrücker Bürger, kurz BOB, am 07. August auf dem Platz der Deutschen Einheit vor dem Theater für die Einführung von kurzzeitig geltenden sogenannten Pop up-Parkplätzen in der Innenstadt bei besonderen Anlässen geworben hat, ist der Wählervereinigung jetzt ein Schreiben des Osnabrücker Ordnungsamtes zugestellt worden.

Darin soll dem BOB vorgeworfen werden, im Rahmen der angemeldeten Veranstaltung am 07. August ‚bewußt daraufhin gewirkt zu haben, dass der als Fussgängerbereich (Verkehrszeichen 242) ausgewiesene Bereich ‚Platz der Deutschen Einheit‘ zum Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt wird‘. 

Der BOB sieht in diesem Vorwurf aber keinerlei Verstöße gegen geltendes Recht und erklärt:

„Die Veranstaltung war ordnungsgemäß angemeldet und sollte natürlich den Bürgern deutlich machen, dass es in der Innenstadt zahlreiche Möglichkeiten zumindest zum temporär begrenzten Parken gibt. Deshalb wird die Werbung für Pop up-Parkplätze am morgigen Samstag, 28. August, von 7-10 Uhr auf dem Rathausplatz wiederholt. Der Platz der Deutschen Einheit steht momentan nicht zur Verfügung, weil dort eine Strandbar aufgebaut worden ist.“

Der BOB morgen bei der Fertigstellung des visuellen Pop-up Parkplatzes.

Pop up-Parkplätze können nach Ansicht des BOB eine gute Möglichkeit darstellen, um die Innenstadt vor allem für ältere und auswärtige Besucher wieder attraktiver zu machen. Die Werbung für diese Möglichkeit des Parkens sei ein legitimer Vorschlag für die Stärkung des Einkaufsstandortes Osnabrück.

Das BOB Team bei der Aktion, von links nach rechts: Klaus-Peter Mönnekemeyer, Maik Pohl, Frank Böhm, Dr. Steffen Grüner und jutta Bugdalle.

Der BOB ist irritiert über das Vorgehen des Ordnungsamtes, dessen Vorsitzender Dr. Steffen Grüner bemerkt zu dem ungewöhnlichen Vorgang:

„Es bleibt ein Rätsel, weshalb unsere angemeldete Veranstaltung nach gut drei Wochen plötzlich als Ordnungswidrigkeit behandelt wird und warum eine Ordnungsbehörde – wie eine Staatsanwaltschaft – quasi selbstständig tätig wird. Das ist ein sehr ungewöhnlicher Vorgang, den es weiter zu untersuchen gilt. Wir hoffen, dass es sich hierbei lediglich um einen Irrtum der Verwaltung handelt.“

Bildquellen

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