
Schwerwiegender Eingriff in das Redaktionsgeheimnis
Gemeinsam mit renommierten Investigativjournalisten und dem Whistleblower-Netzwerk klagt Reporter ohne Grenzen (RSF) gegen die Befugnisse der deutschen Nachrichtendienste zur digitalen Überwachung ihrer beruflichen Kommunikation.
Ziel der vorbeugenden Unterlassungsklagen vor verschiedenen Verwaltungsgerichten ist es, ein Verbot des Einsatzes von Staatstrojanern durch den Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt (BfV) sowie die Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) und den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) gegen unverdächtige Nebenbetroffene zu erwirken.
Mit der Reform des Verfassungsschutzrechts räumte der Deutsche Bundestag im Juni 2021 erstmals allen Nachrichtendiensten die Möglichkeit ein, mittels Spähsoftware in Smartphones und Computer einzudringen und verschlüsselte Nachrichten und Telefonate via Signal, WhatsApp und Co. mitzuschneiden. Auch Journalisten und andere Unbeteiligte können Ziele solcher Überwachungsmaßnahmen werden, wenn sie mit nachrichtendienstlich relevanten Personen in Kontakt treten.
Die Kläger sehen darin einen schwerwiegenden Eingriff in das Redaktionsgeheimnis und eine Gefahr für investigative Recherchen in Deutschland.
„Dieses Gesetz ist ein Frontalangriff auf den Informantenschutz im digitalen Raum“, sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr.
„Was im analogen Leben selbstverständlich ist – dass Redaktionen nicht durchsucht und Medienschaffende nicht gezwungen werden dürfen, ihre Quellen preiszugeben – muss im Digitalen neu erkämpft werden. Einmal mehr ziehen wir gegen ein Gesetz vor Gericht, das Sachverständige für verfassungswidrig erklärt haben und das dennoch übereilt und ohne Rücksicht auf die Folgen für den Journalismus und die Pressefreiheit in Deutschland verabschiedet wurde.“
Bildquellen
- Überwachung: mohamed Hassan