
Niederlande führt weitere Maßnahmen ein, um Infektionen mit dem Coronavirus zu reduzieren
Die Zahl der Infektionen ist in den letzten Wochen in den Niederlanden stark angestiegen. Immer mehr Menschen werden ins Krankenhaus eingeliefert. Die Zahl der Corona-Patienten auf den Intensivstationen nimmt zu, und Berechnungen zufolge könnte sie noch weiter steigen. Das RIVM rechnet in diesem Winter mit einem Höchststand von 500 Covid-Patienten auf den Intensivstationen. Um weiterhin eine gute Versorgung für alle zu gewährleisten und die Schwächsten der Gesellschaft vor dem vermehrten Auftreten des Coronavirus zu schützen, ergreift das niederländische Kabinett zusätzliche Maßnahmen, um die rasche Ausbreitung des Virus zu bremsen.
Damit will das Kabinett die Gesellschaft so offen und sicher wie möglich halten. Diese Maßnahmen kommen zu den bereits jetzt geltenden Vorschriften hinzu, wie etwa die Schließzeiten für die Gastronomie und die maximale Besucherzahl von 75 Prozent bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne Sitzplätze.
Mehr Aufmerksamkeit für die Grundregeln
Zunächst einmal ist es sehr wichtig, dass sich jeder an die Grundregeln hält, unabhängig davon, ob er geimpft wurde oder nicht. Je besser wir dies gemeinsam tun, desto weniger kann sich das Virus ausbreiten und desto weniger restriktive Maßnahmen werden erforderlich sein. Die Grundregeln tragen nachweislich zur Vermeidung von Infektionen bei.
Zu den Grundregeln gehören:
- Test bei Beschwerden: zu Hause bleiben und beim GGD testen lassen. Auch wenn Sie bereits geimpft sind.
- Wenn Sie positiv getestet werden: Bleiben Sie zu Hause und vermeiden Sie den Kontakt mit anderen, auch wenn diese geimpft sind.
- 1,5 Meter ist ein sicherer Abstand. Schützen Sie sich und andere
- Schütteln Sie nicht die Hand.
- Waschen Sie sich häufig und gründlich die Hände.
- Husten und niesen Sie in Ihren Ellbogen.
- Sorgen Sie für ausreichende Frischluft und Belüftung in Innenräumen.
Arbeiten von zu Hause aus und Tipps für unterwegs
Seit dem 3. November wird die geltende Empfehlung zur Heimarbeit verschärft: „Mindestens die Hälfte der Arbeitszeit zu Hause arbeiten“. Wir wissen, dass die Arbeit von zu Hause aus ein wirksames Mittel ist, um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Sie trägt dazu bei, die Anzahl der Kontaktmomente zu verringern. Für Menschen, die zur Arbeit müssen oder in ihrer Freizeit unterwegs sind, gilt: Meiden Sie Menschenansammlungen auf den Straßen und fahren Sie möglichst außerhalb der Hauptverkehrszeiten.
Mundschutzpflicht
Ab dem 6. November gilt die Mundschutzpflicht wieder an mehr Standorten. In allen öffentlichen Innenräumen, in denen keine Corona-Pas verwendet wird, sind Mundschutzmasken wieder Pflicht. Dies gilt u. a. für:
In allen öffentlich zugänglichen Gebäuden innerhalb und in überdachten Bereichen, in denen kein Corona-Pas verwendet wird, wie z.B:
- Supermärkte, Geschäfte, Bibliotheken, Spielhallen, Vergnügungsparks
- Öffentliche Verkehrsmittel, in Bahnhöfen, einschließlich Geschäften im Bahnhof, auf Bahnsteigen und an Straßenbahn- und Bushaltestellen
- Auf Flughäfen und in Flugzeugen.
- Wenn Sie sich in mbo-Schulen, Hochschulen und Universitäten bewegen. Beim Hinsetzen kann der Mundschutz abgenommen werden.
- Bei der Ausübung von Kontaktberufen gilt dies, soweit erforderlich, sowohl für Kunden als auch für Dienstleister.
An diesen Orten ist das Tragen eines Mundschutzes obligatorisch. Wer keinen Mundschutz trägt, riskiert ein Bußgeld von 95 Euro.
Ausweitung der Nutzung der Corona-Pas (coronatoegangsbewijs)
Ab dem 6. November gilt der Corona Pas an mehr Orten. Die Verwendung eines Corona Ausweises verringert die Wahrscheinlichkeit, dass das Virus in Umlauf kommt. Indem nur Personen aufgenommen werden, die geheilt, geimpft oder getestet sind, wird das Infektionsrisiko für alle Besucher erheblich verringert. Der Corona Pas schließt die Möglichkeit einer Infektion nicht aus. Sie sorgt dafür, dass alle so sicher wie möglich zusammenkommen können. Darüber hinaus trägt die Verwendung der Corona-Ausweises dazu bei, dass die meisten Standorte mit maximaler Kapazität geöffnet bleiben.
Es ist wichtig, dass an jedem Ort, an dem ein Corona-Pas gilt, dieses gescannt und der Personalausweis (id bewijs) kontrolliert wird und dass jeder, der einen solchen Ort besucht, den persönlichen QR-Code (den digitalen Corona Pas) und einen gültigen Personalausweis vorzeigt.
Ab dem 6. November ist der Corona Pas obligatorisch für:
- Gastronomiebetriebe im Innen- und Außenbereich (Eß- und Trinkgelegenheiten), ausgenommen beim Abholen
- Kasinos.
- Kulturelle Einrichtungen wie Theater, Konzertsäle und Kinos;
- Durchgangsorte in Sektoren, in denen das Corona-Ticket bereits obligatorisch ist. Es handelt sich also um Orte mit einem hohen Besucheraufkommen, wie Museen und Denkmäler.
- Events mit Durchgangsverkehr: Es handelt sich um Veranstaltungen, bei denen das Publikum keinen festen Standort hat und bei denen es einen Durchgangsverkehr gibt. Zum Beispiel Messen und bestimmte Sportveranstaltungen.
- Veranstaltungen mit und ohne festen Sitzplatz, wie Feste, Partys und Aufführungen.
- Geschäftsveranstaltungen, wie Börsen (Messen) und Kongresse.
- Zuschauer bei Sportveranstaltungen, sowohl im Profi- als auch im Amateursport. Bei Amateurspielen sind Jugendliche bis zu 18 Jahren von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Organisierter Sport ab 18 Jahren, z. B. Fitnessstudio, Gruppenunterricht, Fußball, Schwimmen. Dies gilt für Sportler und Zuschauer an allen Sportstätten in Hallen und im Freien, einschließlich Sportkantinen.
- Organisierte Kunst- und Kulturpraxis ab 18 Jahren, z. B. Musik- und Malunterricht. Oder Proben für Gesang, Tanz und Schauspiel.
- Organisierte Jugendaktivitäten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Nutzung des Corona-Tickets ausgenommen.
Sie erhalten einen Corona Pas, wenn Sie vollständig geimpft sind, eine Genesungsbescheinigung haben oder ein negatives Testergebnis haben, das nicht älter als 24 Stunden ist. Für Personen, die keine Genesungs- oder Impfbescheinigung haben, sind die Tests weiterhin kostenlos.
Mit der Coronacheck-App kann jeder das Coronat-Zertifikat abrufen. Es ist auch möglich, eine Corona-Zugangsbescheinigung auf Papier vorzulegen. Für das Gastgewerbe und Veranstalter von Events, Sport- und Kulturveranstaltungen steht die App CoronaCheck Scanner zur Verfügung, mit der sich die Corona Ausweise einfach überprüfen lassen.
Auffrischungsimpfung /Booster
Im Dezember beginnt die Auffrischungsimpfung für alle Personen ab 80 Jahren, die sich an einen Standort des kommunalen Gesundheitsdienstes (GGD) wenden können. Es wird auch damit begonnen, allen erwachsenen Bewohnern über 18 Jahren, die in einer Pflegeeinrichtung mit eigenem ärztlichen Dienst leben, eine Auffrischungsimpfung anzubieten.
Das bedeutet, dass diese Menschen zusätzlich zu den beiden früheren Impfungen (oder nach einer Impfung mit dem Janssen-Impfstoff) eine weitere Impfung erhalten können, um sich vor schweren Erkrankungen und Krankenhauseinweisungen zu schützen. Ab Januar werden dann Menschen im Alter zwischen 60 und 80 Jahren geimpft, wobei die ältesten dieser Gruppe zuerst eine Einladung erhalten. Ab nächsten Monat werden wir auch Beschäftigten im Gesundheitswesen mit direktem Patientenkontakt eine Auffrischung anbieten.
Vorschau
Die Regierung bereitet weitere Maßnahmen vor, die in naher Zukunft notwendig werden könnten, wenn es uns nicht gelingt, den Trend umzukehren. In den Fällen, in denen Besucher bereits eine Corona-Pas benötigen, z. B. im Gastgewerbe, möchte das Kabinett, dass der Arbeitgeber auch von seinen Mitarbeitern einen Corona-Pas verlangt. Wir wollen auch Arbeitgebern anderer Branchen die Möglichkeit geben, sich für Corona Ausweise zu entscheiden.
Diese Möglichkeit sollte auch für den Pflegesektor angeboten werden. Sowohl für Mitarbeiter als auch für Besucher. Und schließlich möchte das Kabinett die Corona-Ausweise auch an anderen Orten einführen, an denen täglich viele Menschen zusammenkommen. Wie im nicht lebensnotwendigen Einzelhandel. Aber auch in Zoos und Vergnügungsparks. Diese Maßnahmen müssen speziell in Dörfern und Städten mit geringer Durchimpfungsrate eingesetzt werden können, wo die Zahl der Infektionen und Krankenhauseinweisungen hoch ist.
Diese Maßnahmen sind in Vorbereitung. In Absprache mit z. B. Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Und sie bedürfen der Zustimmung des Parlaments. Die Lage wird am 12. November auf der Grundlage einer OMT-Empfehlung neu bewertet.
Zusammenfassung im Blick: Corona-Regeln ab 6. November 2021
Zusammenfassung der Corona-Regeln, wie sie ab dem 6. November 2021 gelten werden.

Nicht rechtsverbindlich.
Mehr und tagesaktuelle Informationen zu den Regeln unter:
Bildquellen
- Corona: Julián Amé
- beeldsamenvatting-6-november-coronaregels: Rijksoverheid