Feuerwerksverkaufsverbot für Silvester auch vom Bundesrat beschlossen

Auch in diesem Jahr gibt es kein Silvesterfeuerwerk zu kaufen. Das nochmalige Pandemie-bedingte Verkaufsverbot für Pyrotechnik hat die Bundesregierung am 15. Dezember 2021 beschlossen, der Bundesrat hat nun am heutigen 17. Dezember 2021 dem Verbot zugestimmt.

Der Grund für das beschlossene Verkaufsverbot: Krankenhauskapazitäten schonen

Als Ziel des Verkaufsverbots wir angegeben, dass es gelte Unfälle durch unsachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper zu vermeiden und damit Krankenhauskapazitäten zu schonen.

Hintergrund des Beschlusses ist dabei „die aktuelle Belastung der Kliniken mit Covid-19 Patienten“, so die politische Begründung. Die Verordnung setzt einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit der damaligen Bundeskanzlerin vom 2. Dezember 2021 um. Sie soll am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Rechtliche Schritte der Pyroindustrie

Mehrere Unternehmen der Pyrotechnik kündigten rechtliche Schritte gegen dieses Verbotsgesetz an, für sie geht es im zweiten Jahr des Feuerwerksverbotes um die betriebliche Existenz. Wie die Bothmer Pyrotechnik GmbH aus Westervesede auf ihrer Seite Pyroland auf norddeutsche Art schreibt (Auszug):

„Was Ihr wissen müsst ist: Die Pyrotechnische Industrie wird sich das nicht kampflos ansehen. Wir alle haben mehr Zeit und mehr Hoffnung als jemals zuvor! Denn letztes Jahr kam der Mann mit dem Hammer von hinten und hat uns schwer getroffen!

Diesmal haben wir ihn kommen sehen. Wir hatten Zeit uns in Vereidigungshaltung zu begeben. Wir werden allerdings zum Stand der Dinge in der Öffentlichkeit noch keine Aussage treffen, um eventuelle Vorteile nicht zu verspielen. Wir bitten um Euer Verständnis.“

Der Beschluss des Bundesrates erst jetzt, am Freitag, den 17. Dezember und wird den Zeitdruck auf mögliche rechtliche Schritte, Entscheidungen der Gerichte erhöhen.

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